Besuch der Gerichtsverhandlungen
Die Gerichtsverhandlungen vor dem Bundesstrafgericht sind mit Ausnahme der Beratungen öffentlich. Die Verhandlungen sind allgemein zugänglich, für Personen unter 16 Jahren jedoch nur mit Bewilligung der Verfahrensleitung. Die Anzahl der Zuschauerplätze im Gerichtssaal ist beschränkt.
Daten und Zeiten allfälliger Gerichtsverhandlungen finden Sie unter der Rubrik Verhandlungstermine.
Sofern Sie einer Gerichtsverhandlung als Zuschauer oder Zuschauerin beiwohnen möchten, werden Sie gebeten, sich rund 15 Minuten vor Verhandlungsbeginn für die Personen- und Gepäckkontrolle bei der Loge des Gerichts an der Viale Stefano Franscini 7 in Bellinzona einzufinden.
Die Mitnahme eines Identitätsdokuments ist erforderlich.
Für den Zutritt zum Gericht ist eine angemessene Kleidung erforderlich.
Bild- und Tonaufnahmen innerhalb des Gerichtsgebäudes sind nicht gestattet.