Rechtsprechung

Das Bundesstrafgericht informiert die Öffentlichkeit aktiv über seine Rechtsprechung, insbesondere durch die regelmässige Veröffentlichung seiner Entscheide im Internet und durch die Aufnahme einer Auswahl der wichtigsten Entscheide in einer entsprechenden amtlichen Sammlung (Entscheide des Schweizerischen Bundesstrafgerichts, TPF; Art. 3 Abs. 1 des Reglements des Bundesstrafgerichts über die Grundsätze der Information). Das Bundesstrafgericht veröffentlicht seine Entscheide grundsätzlich in anonymisierter Form (Art. 63 Abs. 2 StBOG).

Nummerierung der Geschäfte am Bundesstrafgericht