Präsidium

Der Präsident oder die Präsidentin des Bundesstrafgerichts (BStGer) führt den Vorsitz im Gesamtgericht und in der Verwaltungskommission. Er oder sie vertritt das Gericht nach aussen. Er oder sie wird durch den Vizepräsidenten oder die Vizepräsidentin oder, falls dieser oder diese verhindert ist, durch den Richter oder die Richterin mit dem höchsten Dienstalter vertreten. Der Präsident oder die Präsidentin und der Vizepräsident oder die Vizepräsidentin werden auf Vorschlag des Gesamtgerichts durch die Vereinigte Bundesversammlung aus den ordentlichen Richtern und Richterinnen gewählt. Die Wahl erfolgt jeweils für zwei Jahre. Die einmalige Wiederwahl in die jeweilige Funktion ist zulässig.

Für die Amtsperiode 2024 - 2025 hat die Vereinigte Bundesversammlung Alberto Fabbri als Präsident und Joséphine Contu Albrizio als Vizepräsidentin gewählt.


Präsident: Alberto Fabbri

Vizepräsidentin: Joséphine Contu Albrizio