Präsidium

Der Präsident des Bundesstrafgerichts (BStGer) führt den Vorsitz im Gesamtgericht und in der Verwaltungskommission. Er vertritt das BStGer nach aussen. Er wird durch den Vizepräsidenten oder, falls dieser verhindert ist, durch den Richter oder die Richterin mit dem höchsten Dienstalter vertreten. Der Präsident und der Vizepräsident des BStGer werden auf Vorschlag des Gesamtgerichts durch die Bundesversammlung aus den ordentlichen Richtern und Richterinnen gewählt. Die Wahl erfolgt jeweils für zwei Jahre. Die einmalige Wiederwahl in die jeweilige Funktion ist zulässig.

Für die Amtsperiode 2022 - 2024 hat die vereinigte Bundesversammlung Alberto Fabbri als Präsident und Joséphine Contu Albrizio als Vizepräsidentin gewählt.



Präsident: Alberto Fabbri

Vizepräsidentin: Joséphine Contu Albrizio