Präsidium
Der Präsident oder die Präsidentin des Bundesstrafgerichts (BStGer) führt den Vorsitz im Gesamtgericht und in der Verwaltungskommission. Er oder sie vertritt das Gericht nach aussen. Er oder sie wird durch den Vizepräsidenten oder die Vizepräsidentin oder, falls dieser oder diese verhindert ist, durch den Richter oder die Richterin mit dem höchsten Dienstalter vertreten. Der Präsident oder die Präsidentin und der Vizepräsident oder die Vizepräsidentin werden auf Vorschlag des Gesamtgerichts durch die Vereinigte Bundesversammlung aus den ordentlichen Richtern und Richterinnen gewählt. Die Wahl erfolgt jeweils für zwei Jahre. Die einmalige Wiederwahl in die jeweilige Funktion ist zulässig.
Für die Amtsperiode 2026 - 2027 hat die Vereinigte Bundesversammlung Roy Garré als Präsident und Miriam Forni als Vizepräsidentin gewählt.
Präsident: Roy Garré
Vizepräsidentin: Miriam Forni