Leitungsorgane
Gesamtgericht
Sämtliche 22 Richterinnen und Richter bilden das Gesamtgericht. Es ist für den Erlass von Reglementen sowie für verschiedene Sach- und Wahlgeschäfte zuständig. Dazu gehört u.a. die Bestellung der Kammern und die Wahl ihrer Präsidenten bzw. Präsidentinnen sowie die Anstellung des Generalsekretärs oder der Generalsekretärin und des Stellvertreters oder der Stellvertreterin. Das Gesamtgericht wird vom Präsidium einberufen (Art. 8 Abs. 1 lit. c des Organisationsreglements für das Bundesstrafgericht; BStGerOR).
Mitglieder des Gesamtgerichtes
Verwaltungskommission
Die Administration des Gerichts steht in der Verantwortung eines kollegialen Organs, der Verwaltungskommission. Diese ist zuständig für sämtliche Verwaltungsgeschäfte, sofern das StBOG oder die Gerichtsreglemente kein anderes Organ für zuständig erklären.
Präsident und Vizepräsident des Gerichts sind von Gesetzes wegen Mitglieder der Verwaltungskommission, wobei der Präsident zugleich der Verwaltungskommission vorsteht. Das Gesamtgericht kann in diese höchstens drei weitere Richter für jeweils zwei Jahre wählen. Die einmalige Wiederwahl als 'einfaches Mitglied' ist zulässig (Art. 54 Abs. 3 StBOG).
Mitglieder der Verwaltungskommission:
Alberto Fabbri
Joséphine Contu Albrizio
Andrea Blum