Leitungsorgane
Gesamtgericht
Sämtliche ordentliche Richter und Richterinnen bilden das Gesamtgericht. Es ist für den Erlass von Reglementen sowie für verschiedene Sach- und Wahlgeschäfte zuständig. Dazu gehören unter anderem die Bestellung der Straf- und der Beschwerdekammer, die Wahl der Präsidenten und Präsidentinnen und der Vizepräsidenten und Vizepräsidentinnen der Kammern sowie die Anstellung des Generalsekretärs oder der Generalsekretärin und des Stellvertreters oder der Stellvertreterin. Das Gesamtgericht wird vom Präsidium einberufen (Art. 8 Abs. 1 lit. c des Organisationsreglements für das Bundesstrafgericht; BStGerOR).
Mitglieder des Gesamtgerichts
Verwaltungskommission
Die Administration des Gerichts steht in der Verantwortung eines kollegialen Organs, der Verwaltungskommission. Diese ist zuständig für sämtliche Verwaltungsgeschäfte, sofern das StBOG oder die Gerichtsreglemente kein anderes Organ für zuständig erklären.
Präsident oder Präsidentin und Vizepräsident oder Vizepräsidentin des Gerichts sind von Gesetzes wegen Mitglieder der Verwaltungskommission, wobei der Präsident oder die Präsidentin zugleich der Verwaltungskommission vorsteht. Das Gesamtgericht kann in diese höchstens drei weitere Richter und Richterinnen für jeweils zwei Jahre wählen. Die einmalige Wiederwahl als «einfaches Mitglied» ist zulässig (Art. 54 Abs. 3 StBOG).
Mitglieder der Verwaltungskommission:
Alberto Fabbri
Joséphine Contu Albrizio
Andrea Blum