Allgemein

Gemäss Art. 32 ff. des Bundesgesetzes über die Organisation der Strafbehörden des Bundes (sog. Strafbehördenorganisationsgesetz, StBOG) setzt sich das Bundesstrafgericht (BStGer) mit Sitz in Bellinzona aus einer oder mehreren Straf- und Beschwerdekammern, einer Berufungskammer sowie dem Generalsekretariat zusammen. Das Gericht verfügt über folgende gesetzlich vorgesehenen Leitungsorgane: das Präsidium, das Gesamtgericht und die Verwaltungskommission. Am Bundesstrafgericht sind heute rund 80 Personen tätig, davon 22 ordentliche Richter und Richterinnen.