02.12.2024 - 08:00, Verhandlungsbeginn
09.12.2024, Fortsetzung der Verhandlung
10.12.2024, Fortsetzung der Verhandlung
11.12.2024, Fortsetzung der Verhandlung
12.12.2024, Fortsetzung der Verhandlung
13.12.2024, Fortsetzung der Verhandlung
19.12.2024, Fortsetzung der Verhandlung
27.01.2025, Entscheidverkündung

Ort: I Gerichtssaal
Fall: SK.2024.47

Art der Delikte

Hauptverhandlung in der Sache Bundesanwaltschaft und Privatklägerschaft gegen A. unter anderem wegen Mordes (Art. 112 StGB) und gegen B. wegen Gehilfenschaft zu Mord (Art. 112 StGB i.V.m. Art. 25 StGB).



Bemerkungen

A. wird unter anderem vorgeworfen, in 1995 in Genf einen ägyptischen Diplomaten erschossen zu haben. B. wird vorgeworfen, zusammen mit A. den Schalldämpfer hergestellt zu haben, mit welchem auf das Opfer geschossen wurde.



Spruchkörper: Strafkammer, Kollegialgericht

Sprache: Französisch
02.12.2024 - 09:00, Verhandlungsbeginn
II Gerichtssaal

03.12.2024, Fortsetzung der Verhandlung
I Gerichtssaal

04.12.2024, Fortsetzung der Verhandlung
I Gerichtssaal

05.12.2024, Fortsetzung der Verhandlung
II Gerichtssaal

06.12.2024, Fortsetzung der Verhandlung
I Gerichtssaal

09.12.2024, Fortsetzung der Verhandlung
II Gerichtssaal

10.12.2024, Fortsetzung der Verhandlung
II Gerichtssaal

11.12.2024, Fortsetzung der Verhandlung
II Gerichtssaal

12.12.2024, Fortsetzung der Verhandlung
II Gerichtssaal

13.12.2024, Fortsetzung der Verhandlung
II Gerichtssaal

16.12.2024, Fortsetzung der Verhandlung
I Gerichtssaal

17.12.2024, Fortsetzung der Verhandlung
I Gerichtssaal

18.12.2024, Fortsetzung der Verhandlung
I Gerichtssaal

19.12.2024, Fortsetzung der Verhandlung
II Gerichtssaal

20.12.2024, Fortsetzung der Verhandlung
I Gerichtssaal

20.01.2025, Reservedatum
I Gerichtssaal

21.01.2025, Reservedatum
I Gerichtssaal

Fall: SK.2023.49

Art der Delikte

Hauptverhandlung in der Strafsache Bundesanwaltschaft gegen A. wegen passiver Bestechung fremder Amtsträger (Art. 322septies Abs. 2 StGB) sowie gegen B., C. und D. wegen aktiver Bestechung fremder Amtsträger (Art. 322septies Abs. 1, betreffend D. i.V.m. Art. 102 Abs. 2 StGB).



Bemerkungen

A. wird im Wesentlichen vorgeworfen, in seiner Eigenschaft als ausländischer Amtsträger zwischen dem 7. April 2009 und dem 20. Oktober 2011 wissentlich und willentlich nicht gebührende Vorteile in Form von Banküberweisungen, Bargeldübergaben sowie Zahlung von Hotel- und Verpflegungskosten angenommen zu haben, die ihm insbesondere von B. und C. gewährt wurden. B. und C. wird vorgeworfen, A. zwischen August 2009, spätestens ab dem 25. August 2009, und dem 20. Oktober 2011 (in Bezug auf B.) resp. zwischen dem 10. Juli 2009 und dem 20. Oktober 2011 (in Bezug auf C.) als Mittäter im Namen der D.-Gruppe wissentlich und willentlich nicht gebührende Vorteile in Form von Banküberweisungen und Bargeldübergaben gewährt zu haben. C. wird in diesem Zusammenhang vorgeworfen, die oben genannten ungebührenden Vorteile durch Unterlassung gewährt zu haben, da ihm innerhalb der D.-Gruppe eine Garantenstellung zugekommen sei.

D. wird vorgeworfen, zwischen dem 7. April 2009 und dem 20. Oktober 2011 nicht alle angemessenen und notwendigen organisatorischen Massnahmen innerhalb des Unternehmens getroffen zu haben, um die aktive Bestechung ausländischer Amtsträger zu verhindern.



Spruchkörper: Strafkammer, Kollegialgericht

Sprache: Französisch
18.12.2024 - 14:00, Entscheidverkündung

Ort: II Gerichtssaal
Fall: SK.2024.31

Art der Delikte

Hauptverhandlung in der Strafsache Bundesanwaltschaft gegen A. wegen fahrlässiger Störung des öffentlichen Verkehrs (Art. 237 Ziff. 2 i.V.m. Ziff 1 StGB i.V. Art. 98 LFG) und fahrlässiger Gefährdung durch die Luftfahrt (Art. 90 Abs. 2 i.V.m. Abs. 1 LFG)



Bemerkungen

A. wird vorgeworfen, am 3. Dezember 2018 in seiner Eigenschaft als Helikopterpilot für die Firma B. AG den Flugverkehr gestört zu haben, indem er ein Start- und Steigflugmanöver fahrlässig durchführte, was dazu führte, dass das Luftfahrzeug mit einem Hochspannungsleitungskabel kollidierte und dieses riss und der Helikopter daraufhin landete. Durch sein Verhalten gefährdete A. Leib und Leben der Flugbegleiter C. und anderer am Unfallort anwesender Personen erheblich. Infolge seiner Fahrlässigkeit gefährdete A. auch Eigentum am Boden.



Spruchkörper: Strafkammer, Einzelrichter

Sprache: Italienisch
24.01.2025 - 09:00, Verhandlungsbeginn

Ort: I Gerichtssaal
Fall: SK.2024.4

Art der Delikte

Hauptverhandlung in der Strafsache Bundesanwaltschaft gegen A. und B. wegen Widerhandlung gegen Art. 2 des Bundesgesetzes über das Verbot der Gruppierungen «Al-Qaïda» und «Islamischer Staat» sowie verwandter Organisationen (SR 122).



Bemerkungen

A. und B. wird vorgeworfen, die verbotene terroristische Organisation «Islamischer Staat» (ISIS) finanziell unterstützt zu haben, indem sie ihrem Sohn – welcher sich 2015 nach Syrien begeben und sich als Kämpfer den Reihen dieser Organisation angeschlossen haben soll – sowie weiteren Mitgliedern dieser Organisation in der Zeit zwischen September 2016 und Mai 2019 Gelder im Gesamtbetrag von mehr als Fr. 50'000.-- gesandt hätten.



Spruchkörper: Strafkammer, Kollegialgericht

Sprache: Französisch
05.02.2025 - 08:30, Verhandlungsbeginn
07.02.2025, Fortsetzung der Verhandlung

Ort: I Gerichtssaal
Fall: SK.2024.39

Art der Delikte

Hauptverhandlung in der Sache Bundesanwaltschaft und Privatklägerschaft SBB AG gegen A. und B. wegen (A.) Sich bestechen lassen, ungetreue Amtsführung, Verletzung des Amtsgeheimnisses; (B.) Bestechen, Gehilfenschaft zur ungetreuen Amtsführung.



Bemerkungen

A. wird vorgeworfen, als Projektleiter bei der SBB AG von B., Geschäftsführer bei der C. AG, von Juli 2013 bis April 2015 für die Vermittlung bzw. die Erteilung von Aufträgen der SBB AG an die C. AG vier Bestechungszahlungen von total rund CHF 18'000.-- angenommen zu haben; B. wird vorgeworfen, diese Bestechungszahlungen an A. geleistet zu haben. A. wird weiter vorgeworfen, im Zusammenhang mit der Auftragsvergabe bzw. der Vermittlung von Aufträgen der SBB AG an die C. AG die öffentlichen Interessen des Bundes wiederholt geschädigt und der C. AG sowie sich selbst einen unrechtmässigen Vorteil verschafft zu haben; B. wird vorgeworfen, A. dabei unterstützt zu haben. A. wird vorgeworfen, in zwei Fällen vertrauliche Informationen, welche dem Amtsgeheimnis unterlagen, per E-Mail an B. weitergeleitet zu haben.



Spruchkörper: Strafkammer, Einzelrichter

Sprache: Deutsch