19.08.2024 - 08:30, Verhandlungsbeginn
20.08.2024, Reservedatum

Ort: I Gerichtssaal
Fall: SK.2024.4

Art der Delikte

Hauptverhandlung in der Strafsache Bundesanwaltschaft gegen A. und B. wegen Widerhandlung gegen Art. 2 des Bundesgesetzes über das Verbot der Gruppierungen «Al-Qaïda» und «Islamischer Staat» sowie verwandter Organisationen (SR 122).



Bemerkungen

A. und B. wird vorgeworfen, die verbotene terroristische Organisation «Islamischer Staat» (ISIS) finanziell unterstützt zu haben, indem sie ihrem Sohn – welcher sich 2015 nach Syrien begeben und sich als Kämpfer den Reihen dieser Organisation angeschlossen haben soll – sowie weiteren Mitgliedern dieser Organisation in der Zeit zwischen September 2016 und Mai 2019 Gelder im Gesamtbetrag von mehr als Fr. 50'000.-- gesandt hätten.



Spruchkörper: Strafkammer, Kollegialgericht

Sprache: Französisch
28.08.2024 - 14:00, Entscheidverkündung

Ort: I Gerichtssaal
Fall: SK.2023.24

Art der Delikte

Bundesanwaltschaft und Privatklägerschaft gegen A. und B. wegen gewerbsmässigen Betrugs (Art. 146 Abs. 1 und Abs. 2 StGB), eventualiter ungetreue Geschäftsbesorgung (Art. 158 StGB) sowie qualifizierter Geldwäscherei (Art. 305bis Ziff. 1 und 2 StGB).



Bemerkungen

Am 25. April 2023 erhob die Bundesanwaltschaft (nachfolgend: BA) vor der Strafkammer des Bundesstrafgerichts Anklage gegen einen schweizerisch-saudischen Doppelbürger sowie einen schweizerisch-britischen Doppelbürger im Rahmen der 1MDB-Affäre.

Im Wesentlichen wirft die BA den beiden Beschuldigten vor, einen Plan ausgearbeitet zu haben, um den Verwaltungsrat des Staatsfonds 1 Malaysia Development Berhad (1MDB), mutmasslich unter Vortäuschung falscher Tatsachen, dazu zu bewegen, im September 2009 einen Joint-Venture-Vertrag mit dem Ölkonzern PetroSaudi abzuschliessen – einer Gesellschaft, an der einer der Beschuldigten wirtschaftlich berechtigt war und deren alleiniger Verwaltungsrat er war. Der BA zufolge seien die Beschuldigten damals in Bereicherungsabsicht gemeinsam mit einem malaysischen Investor vorgegangen. Die Vereinbarung habe vorgesehen, dass 1MDB im Gegenzug für eine Beteiligung am neu gegründeten Joint-Venture-Unternehmen Barmittel in Höhe von USD 1 Milliarde und PetroSaudi Vermögenswerte in Form von Ölfeldern in Turkmenistan und Argentinien im Wert von USD 2,7 Milliarden einbringen würde, wobei PetroSaudi diese Vermögenswerte in Wirklichkeit gar nicht besessen habe.

Nach der Unterzeichnung des Vertrags seien die von 1MDB freigegebenen USD 700 Millionen auf ein Konto bei einer Schweizer Bank überwiesen worden, das auf den Namen eines Unternehmens lautet, das mit demjenigen malaysischen Investor verbunden ist, mit dem die Beschuldigten mutmasslich gemeinsam handelten. Mehrere Dutzend Millionen Dollar seien schliesslich in den Händen der beiden Beschuldigten sowie der Firma PetroSaudi gelandet, ohne dem Zweck des Joint Ventures zu dienen. 

Die BA führt zudem an, dass die beiden Beschuldigten zu einem späteren Zeitpunkt nach denselben Modalitäten, die zum Abschluss des Joint Ventures geführt hätten, verschiedene Pläne geschmiedet hätten, um den Verwaltungsrat von 1MDB dazu zu bringen, Überweisungen in Höhe von insgesamt USD 830 Millionen im Rahmen eines islamischen Darlehens zu genehmigen, das auf das Joint Venture folgte. Diese Vorgänge sollen zwischen 2010 und 2011 stattgefunden haben. Auch dieser Betrag sei veruntreut worden. Schliesslich sollen die beiden Beschuldigten die veruntreuten Beträge «gewaschen» haben.



Spruchkörper: Strafkammer, Kollegialgericht

Sprache: Französisch