12.05.2026 - 09:00, Fortsetzung der Verhandlung
13.05.2026, Fortsetzung der Verhandlung
18.05.2026, Fortsetzung der Verhandlung
19.05.2026, Fortsetzung der Verhandlung
20.05.2026, Fortsetzung der Verhandlung
21.05.2026, Fortsetzung der Verhandlung
22.05.2026, Fortsetzung der Verhandlung

Ort: I Gerichtssaal
Fall: SK.2023.42

Art der Delikte

Hauptverhandlung in der Strafsache Bundesanwaltschaft 

- gegen A. wegen Beteiligung an und Unterstützung einer kriminellen Organisation (Art. 260ter StGB), Geldwäscherei (Art. 305bis StGB) und Bestechung fremder Amtsträger (Art. 322septies Abs. 2 StGB);

- gegen B. wegen Urkundenfälschung (Art. 251 StGB), Beteiligung an und Unterstützung einer kriminellen Organisation (Art. 260ter StGB), Geldwäscherei (Art. 305bis StGB) und Beihilfe zur Bestechung fremder Amtsträger (Art. 322septies Abs. 2 StGB);

- gegen C. wegen Geldwäscherei (Art. 305bis StGB); und

- gegen die Bank D. wegen Geldwäscherei (Art. 305bis StGB) in Verbindung mit der Strafbarkeit des Unternehmens (Art. 102 StGB).



Bemerkungen

A. wird vorgeworfen, sich an einer kriminellen Organisation in der Schweiz beteiligt zu haben, insbesondere indem sie Bankkonten und Schliessfächer im Namen von Mitgliedern und Gesellschaften der Organisation eröffnet, ihre Beteiligung durch Einsetzen von Strohmännern verschleiert und fiktive Dokumente erstellt habe, um der Organisation dadurch den Zugriff auf die auf diesen Bankkonten und in diesen Schliessfächern hinterlegten Vermögenswerte zu ermöglichen. Zudem soll sie in diesem Zusammenhang für die Organisation und mit deren Mitteln eine Immobilie im Kanton Genf erworben haben. A. wird ausserdem vorgeworfen, sich zwischen 2005 und 2013 der Geldwäscherei strafbar gemacht zu haben, indem sie aus Straftaten dieser Organisation stammende Vermögenswerte in Höhe von USD 585 Millionen, EUR 108 Millionen und GBP 42 Millionen auf von ihr, im Namen von Mitgliedern und Unternehmen dieser Organisation eröffneten Bankkonten in der Schweiz überwiesen habe. Von diesen inkriminierten Geldern soll A. als dann Überweisungen von USD 101 Millionen, EUR 47 Millionen und GBP 21 Millionen in die Schweiz und ins Ausland veranlasst und im Namen von Unternehmen der Organisation Schliessfächer zur Lagerung von Bargeld, Schmuck und anderen inkriminierten Wertgegenständen angemietet haben. Dabei soll A. den auf den Konten der Organisation einbezahlten und von diesen abgebuchten inkriminierten Geldern mittels gefälschter Dokumente einen legalen Anschein verliehen sowie in ihrem Namen eine Immobilie im Kanton Genf erworben und dort Vermögenswerte, Gemälde und andere inkriminierte Gegenstände gelagert haben.  Schliesslich wird A. vorgeworfen, in der Schweiz Bestechungsgelder in Höhe von USD 105 Millionen gefordert und angenommen zu haben.


B. wird vorgeworfen, sich in der Schweiz an derselben kriminellen Vereinigung wie A. beteiligt zu haben, indem er sich insbesondere um die finanziellen Aspekte der Organisation gekümmert und eine wesentliche Rolle bei der Ausarbeitung und Durchführung von Bestechungsplänen zugunsten von A. eingenommen, an der Eröffnung und Verwaltung von Bankbeziehungen der Organisation mitgewirkt und dabei insofern als Strohmann fungiert habe, als er fälschlicherweise als wirtschaftlich Berechtigter bestimmter Bankbeziehungen aufgeführt und an der Einzahlung und Überweisung von hohen Geldbeträgen aus den kriminellen Aktivitäten der Organisation involviert gewesen sei. Ihm wird ausserdem vorgeworfen, sich zwischen 2005 und 2012 der Geldwäscherei strafbar gemacht zu haben, indem er sich dazu bereit erklärt habe, als Strohmann an der Eröffnung und Verwaltung von Bankbeziehungen zu fungieren, um dadurch A. als tatsächlich Berechtigten der auf diesen Konten eingezahlten Vermögenswerte, die aus Straftaten der Organisation stammen, zu verschleiern, womit er die Einzahlung von USD 552 Millionen und EUR 61 Millionen auf diese Konten sowie die Überweisung von inkriminierten Geldern in Höhe von USD 44 Millionen, EUR 10 Millionen und GBP 1 Million in die Schweiz und ins Ausland ermöglicht haben soll. B. wird zudem vorgeworfen, A. als dessen Gehilfe bei der Forderung und Annahme von Bestechungsgeldern in Höhe von USD 105 Millionen in der Schweiz Hilfe geleistet zu haben. Schliesslich wird ihm vorgeworfen, in den Formularen A falsche Angaben gemacht und diese bei einem Bankinstitut verwendet zu haben.


C. wird vorgeworfen, in seiner Eigenschaft als Geschäftsführer der Bank D. zwischen August 2008 und August 2012 insbesondere neun Bankbeziehungen im Namen von Unternehmen und Mitgliedern der oben genannten kriminellen Vereinigung eröffnet und den wirtschaftlich Berechtigten falsch angegeben respektive den Kunden empfohlen zu haben, falsche wirtschaftlich Berechtigte anzugeben. Zudem soll er den wirtschaftlichen Hintergrund der im Rahmen dieser Bankbeziehungen getätigten Transaktionen nicht oder falsch und verspätet überprüft und bestimmte Mitglieder der Organisation anderen Schweizer Bankinstituten empfohlen haben, wodurch er Handlungen begangen habe, die geeignet seien, die Identifizierung der Herkunft, die Aufdeckung und die Einziehung von Vermögenswerten in Höhe von USD 1 Milliarde, EUR 199 Millionen, GBP 39 Millionen und Fr. 296'000 sowie von Abbuchungen in Höhe von USD 451 Millionen, EUR 139 Millionen, GBP 71 Millionen und CHF 601'000 zu vereiteln.


Der Bank D. wird vorgeworfen, zwischen August 2008 und August 2012 über mangelhafte Prozesse bei der Eröffnung von Geschäftsbeziehungen und der Identifizierung

der wirtschaftlich berechtigten Person, bei der Überwachung der Geschäftsbeziehungen und der Kontrolle der Abklärungen zum wirtschaftlichen Hintergrund der Transaktionen, bei der jährlichen Überprüfung von als PEP eingestuften Geschäftsbeziehungen und der Kontrolle des Zugangs zu den Schliessfächern sowie über unzureichende interne Richtlinien verfügt zu haben. Damit habe die Bank D. nicht alle angemessenen und notwendigen organisatorischen Massnahmen getroffen, um die C. vorgeworfenen Geldwäschereihandlungen zu verhindern.



Spruchkörper: Strafkammer, Kollegialgericht

Sprache: Französisch
13.05.2026 - 10:15, Verhandlungsbeginn

Ort: II Gerichtssaal
Fall: SK.2026.5

Art der Delikte

Hauptverhandlung in der Strafsache Bundesanwaltschaft gegen A. und beschwerte Dritte B. AG (abgekürztes Verfahren) wegen mehrfacher qualifizierter Widerhandlung gegen das Güterkontrollgesetz (Art. 14 Abs. 1 lit. a, d und f i.V.m. Abs. 2 GKG, Art. 3 Abs. 1 und Abs. 4 GKV) sowie Versuch dazu (Art. 14 Abs. 1 lit. a, d und f i.V.m. Abs. 2 GKG, Art. 3 Abs. 1 und Abs. 4 GKV i.V.m. Art. 22 Abs. 1 StGB).



Bemerkungen

A. wird vorgeworfen, er habe als damaliger Angestellter der B. AG von September 2020 bis Mai 2024 wissentlich und willentlich unter die Güterkontrollgesetzgebung fallende Waren im Gesamtwert von mindestens CHF 1'008'664.95 an C. respektive D., welche als Teil des administrativ technischen Personals mit diplomatischem Status an der E. des Staates F. in Bern akkreditiert gewesen seien, in mehreren Kantonen in der Schweiz ausgeliefert bzw. angeboten, ohne dass er oder die B. AG über eine entsprechende Ausfuhrbewilligung des Staatssekretariats für Wirtschaft SECO nach F. verfügt hätten. Dadurch habe er diese Waren in die Verfügungsmacht des Staates F. verbracht bzw. habe dies gewollt, was einer (versuchten) Ausfuhr dorthin gleichgestellt werde.



Spruchkörper: Strafkammer, Einzelrichter

Sprache: Deutsch
19.05.2026 - 08:30, Verhandlungsbeginn
20.05.2026 - 08:30, Fortsetzung der Verhandlung

Ort: II Gerichtssaal
Fall: SK.2025.57

Art der Delikte

Hauptverhandlung in der Strafsache Bundesanwaltschaft gegen A. wegen Geldwäscherei (Art. 305bis Ziff. 1 StGB).



Bemerkungen

Der ehemaligen Bankangestellten A. wird vorgeworfen, zwischen dem 8. August 2016 und dem 23. September 2016 den Abfluss von über CHF 600'000.-- nach Abu Dhabi veranlasst zu haben. Die Gelder sollen aus dem Kontext der Kreditvergaben in den Jahren 2013/2014 an mosambikanische Staatsunternehmen herrühren (international bekannt als «Hidden Debt»-Skandal) und deliktischer Herkunft sein. Der Abfluss der Gelder sei geeignet gewesen, deren Herkunftsermittlung, Auffindung oder Einziehung zu vereiteln. A. seien daher Geldwäschereihandlungen vorzuwerfen.



Spruchkörper: Strafkammer, Einzelrichter

Sprache: Deutsch
28.05.2026 - 10:00, Verhandlungsbeginn

Ort: II Gerichtssaal
Fall: SK.2026.3

Art der Delikte

Hauptverhandlung in der Strafsache Bundesanwaltschaft gegen A. wegen Verstosses gegen Art. 2 des Bundesgesetzes über das Verbot der Gruppierungen "Al-Qaïda" und "Islamischer Staat" sowie verwandter Gruppierungen.



Bemerkungen

A. wird vorgeworfen, er habe am 24. August und 5. Oktober 2020 auf entsprechende Spendenaufrufe hin zwei Zahlungen im Gesamtbetrag von rund EUR 320 an eine Mittelsperson getätigt, um die Versorgungslage inhaftierter Mitglieder der Terrororganisation IS in Gefängnissen oder Lagern in Syrien zu verbessern und einzelnen Personen die Flucht zu ermöglichen.




Spruchkörper: Strafkammer, Einzelrichter

Sprache: Deutsch
08.06.2026 - 09:30, Verhandlungsbeginn
08.06.2026, Voraussichtliche Urteilseröffnung

Ort: II Gerichtssaal
Fall: SK.2026.4

Art der Delikte

Hauptverhandlung in der Strafsache der Bundesanwaltschaft gegen A. wegen Unterstützung einer terroristischen Organisation (Art. 260ter Abs. 1 lit. a Ziff. 2 i.V.m. lit. b StGB) sowie Widerhandlung gegen Art. 2 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das Verbot der Gruppierungen «Al-Qaïda» und «Islamischer Staat» sowie verwandter Organisationen.



Bemerkungen

A. wird zusammengefasst vorgeworfen, die verbotene terroristische Organisation «Al-Qaïda» und deren syrischen Ableger «Jabhat al-Nusrah» und «Hay’at Thair al-Sham» von der Schweiz aus unterstützt zu haben. Die Unterstützungshandlungen sollen in der Verbreitung von Propagandamaterial im Zeitraum vom 1. bis zum 15. März 2016 sowie durch Überweisungen von insgesamt 0.315360729 Bitcoins im Ankaufswert von total Fr. 3'658.15 im Zeitraum vom 20. Mai bis 2019 bis 19. Oktober 2021 bestanden haben.



Spruchkörper: Strafkammer, Einzelrichter

Sprache: Deutsch
10.06.2026 - 09:00, Verhandlungsbeginn

Ort: II Gerichtssaal
Fall: SK.2025.59

Art der Delikte

Hauptverhandlung in der Strafsache Bundesanwaltschaft und Privatklägerschaft gegen A. wegen gewerbsmässigen Diebstahls (Art. 139 Ziff. 1 i.V.m. Ziff. 2 aStGB), mehrfacher Verletzung des Post- und Fernmeldegeheimnisses (Art. 321ter Abs. 1 StGB) und Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz (Art. 19a Ziff. 1 i.V.m. Art. 19 Abs. 1 lit. d BetmG).



Bemerkungen

A. wird vorgeworfen, sie habe vom 6. Mai 2021 bis 23. Januar 2023 als Angestellte der Post CH AG in den Post-Zustellstellen B., C. und D. sowie auf ihren jeweiligen Zustelltouren als Postbotin mindestens 24 Postsendungen entwendet, geöffnet und sich deren Wertinhalte von insgesamt CHF 28'029.89 angeeignet. Ausserdem wird ihr zur Last gelegt, am 24. Januar 2023 an ihrem Domizil in E. 1.8 g Haschisch und 51.2 g Kratom für den Eigenkonsum besessen zu haben.



Spruchkörper: Strafkammer, Einzelrichter

Sprache: Deutsch
15.06.2026 - 09:00, Verhandlungsbeginn
16.06.2026, Fortsetzung der Verhandlung
17.06.2026, Fortsetzung der Verhandlung
18.06.2026, Reservedatum
19.06.2026, Reservedatum

Ort: I Gerichtssaal
Fall: SK.2025.44

Art der Delikte

Hauptverhandlung in der Strafsache Bundesanwaltschaft und Privatklägerschaft gegen A. wegen Betrugs (Art. 146 StGB), Veruntreuung (Art. 138 StGB) und Urkundenfälschung (Art. 251 StGB)



Bemerkungen

A. wird vorgeworfen, den Umstand, dass sein Vater, der damals in der Schweiz lebte, an einer Krankheit litt und nicht mehr urteilsfähig war, ausgenutzt zu haben, um sich zwischen Januar 2011 und Januar 2019 dessen Vermögenswerte, nämlich die Rechte des Gründers an einer Anstalt nach liechtensteinischem Recht, deren Vermögen auf rund 65 Millionen GBP geschätzt wurde, und Immobilien in London mit einem geschätzten Wert von 1,4 Millionen GBP sowie Vermögenswerte auf zwei Schweizer Bankkonten in der Höhe von CHF 919'048.– bzw. CHF 9’014’520.–, anzueignen.



Spruchkörper: Strafkammer, Kollegialgericht

Sprache: Französisch
30.06.2026 - 09:00, Verhandlungsbeginn

Ort: I Gerichtssaal
Fall: SK.2026.19

Art der Delikte

Hauptverhandlung in der Strafsache Bundesanwaltschaft gegen A. wegen Förderung der rechtswidrigen Ein- und Ausreise sowie des rechtswidrigen Aufenthalts (Art. 116 Abs. 3 AIG) sowie versuchter Förderung der rechtswidrigen Ein- und Ausreise sowie des rechtswidrigen Aufenthalts (Art. 116 Abs. 3 AIG i.V.m. Art. 22 StGB).



Bemerkungen

A. wird vorgeworfen, am 4. April, 14. und 31. Mai 2014 auf Anweisung seines Bruders Geldbeträge an einen belgischen Fälscher gezahlt zu haben, um gefälschte Ausweispapiere für verschiedene Personen zu erwerben, die in einen Schengen-Staat einreisen wollten. A. habe dabei für jede Person jeweils eine Zahlung in Höhe von rund hundert Schweizer Franken von seinem Bruder erhalten.


Weiter wird A. vorgeworfen, zwischen Februar und Mai 2014 auf Anweisung seines Bruders von der Schweiz nach Athen (Griechenland) ein gefälschtes belgisches Ausweispapier befördert und sich in Athen mit einer Person getroffen zu haben, um deren Ausreise aus Griechenland zu planen, wobei er dieser Person den gefälschten Ausweis am Flughafen Athen übergeben und ihr das Flugticket bezahlt habe. A. soll zweimal versucht haben, der genannten Person zu ermöglichen, unter falscher Identität in einen Schengen-Staat einzureisen bzw. aus Griechenland aus- und anschliessend in einen anderen Schengen-Staat einzureisen. A. soll dabei gewusst haben, dass die betreffende Person einer militärischen Einheit angehört habe, die mutmasslich an einem Massaker in einem Dorf in Syrien im Jahre 2013 beteiligt gewesen sei. A. soll in diesem Zusammenhang von seinem Bruder einen Betrag zur Begleichung seiner Miete entgegengenommen haben.


Schliesslich wird A. vorgeworfen, im Frühjahr 2014 auf Anweisung seines Bruders einen gefälschten Personalausweis befördert und versucht zu haben, diesen an eine Person zu übergeben. Das Vorhaben habe jedoch nicht realisiert werden können, da es A. nicht gelungen sei, die betreffende Person in der Türkei zu treffen.



Spruchkörper: Strafkammer, Einzelrichter

Sprache: Französisch
08.07.2026 - 10:30, Verhandlungsbeginn

Ort: II Gerichtssaal
Fall: SK.2025.31

Art der Delikte

Hauptverhandlung in der Strafsache Bundesanwaltschaft und Eidgenössisches Finanzdepartement gegen A. wegen mehrfacher Verletzung der Meldepflicht (Art. 151 i.V.m. Art. 120 und Art. 121 FinfraG) und der Angebotspflicht (Art. 152 i.V.m. Art. 135 FinFraG).



Bemerkungen

A. wird vorgeworfen, die spätestens ab dem 11. Mai 2017 erfolgte Entstehung einer Aktionärsgruppe, welche gemeinsam eine Beteiligung von über 33.33 % an einem in der Schweiz börsenkotierten Unternehmen gehalten habe, sowie das Unterschreiten der 3 %-Schwelle der Individualstimmrechte verspätet und nicht korrekt gemeldet zu haben. Zudem soll A. die am 11. Oktober 2017 erfolgte Änderung in der Gruppenstruktur wiederum verspätet und nicht korrekt gemeldet haben. Desweiteren sei A. der rechtskräftig verfügten Pflicht zur Unterbreitung eines öffentlichen Kaufangebots nicht nachgekommen.



Spruchkörper: Strafkammer, Einzelrichter

Sprache: Deutsch