14.09.2026 - 13:00, Verhandlungsbeginn

Ort: II Gerichtssaal
Fall: SK.2026.28

Art der Delikte

Hauptverhandlung in der Strafsache Bundesanwaltschaft und Privatklägerschaft gegen A. wegen Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte (Art. 285  Ziff. 1 StGB, 2. Satz) und Beschimpfung (Art. 177 StGB)



Bemerkungen

A. wird vorgeworfen, zwei TransSicura-Mitarbeiter (darunter die Privatklägerschaft) während ihres Einsatzes  auf einem P+R-Parkplatz am 28. Juni 2025 wiederholt beleidigt zu haben. A. wird weiter vorgeworfen, einen der TransSicura-Mitarbeiter körperlich bedroht und ihn anschliessend gestossen sowie geohrfeigt zu haben. Nachdem A. durch den TransSicura-Mitarbeiter (die Privatklägerschaft) mit Unterstützung der Kantonspolizei fesgenommen wurde, soll ihn A. weiterhin beschimpft und bedroht haben.



Spruchkörper: Strafkammer, Einzelrichter

Sprache: Französisch
17.09.2026 - 10:15, Verhandlungsbeginn
17.09.2026, Entscheidverkündung

Ort: II Gerichtssaal
Fall: SK.2026.37

Art der Delikte

Hauptverhandlung in der Strafsache Bundesanwaltschaft gegen A. wegen Hinderung einer Amtshandlung (Art. 286 StGB).



Bemerkungen

A. wird im Wesentlichen vorgeworfen, er habe am 10. März 2026 anlässlich einer Zollkontrolle in Bad Zurzach zwei Zollbeamte vom Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit bei der Kontrolle seiner Ausweise und anschliessenden Arretierung behindert.



Spruchkörper: Strafkammer, Einzelrichter

Sprache: Deutsch
21.09.2026 - 10:15, Verhandlungsbeginn
21.09.2026, Voraussichtliche Urteilseröffnung

Ort: II Gerichtssaal
Fall: SK.2026.8

Art der Delikte

Hauptverhandlung in der Strafsache Bundesanwaltschaft und Privatklägerschaft gegen A. (Einsprache gegen einen Strafbefehl) wegen Beschimpfung (Art. 177 Abs. 1 StGB).



Bemerkungen

A. wird zusammengefasst vorgeworfen, gegen eine völkerrechtlich geschützte Person in einem an die Bundesanwaltschaft gerichteten Schreiben vom 1. Mai 2024 ehrverletzende Äusserungen gemacht zu haben, obschon A. gewusst habe, dass derartige Äusserungen als ehrverletzend gewertet werden könnten, da er gegenüber derselben Person zuvor bereits solche getätigt habe und deswegen von der Bundesanwaltschaft als beschuldigte Person einvernommen sowie auf diesen Umstand hingewiesen worden sei.



Spruchkörper: Strafkammer, Einzelrichter

Sprache: Deutsch
28.09.2026 - 09:00, Verhandlungsbeginn
29.09.2026, Reservedatum

Ort: I Gerichtssaal
Fall: SK.2026.35

Art der Delikte

Hauptverhandlung in der Strafsache Bundesanwaltschaft gegen A. wegen Drohung (Art. 180 StGB), Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte (Art. 285 StGB) sowie Weiterem; Antrag auf Anordnung einer Massnahme im Rahmen des Verfahrens bei einer schuldunfähigen beschuldigten Person (Art. 374 ff. StPO).



Bemerkungen

A. wird vorgeworfen, am 30. Januar 2026 in Bellinzona den Verkäufer eines Mobiltelefongeschäfts und einen seiner Kollegen mit einem Messer mit einer 8 cm langen Klinge mit dem Tod bedroht zu haben. A. wird zudem vorgeworfen, am selben Tag vor dem Mobiltelefongeschäft drei vor Ort eingetroffene Stadtpolizisten mit demselben Messer bedroht und diese daran gehindert zu haben, ihr Handschellen anzulegen; die bei der Angeklagten durchgeführte psychiatrische Begutachtung ergab, dass sie zum Zeitpunkt der Taten nicht in der Lage war, das Unrecht ihres Handelns einzusehen, und folglich nicht strafbar war (Art. 19 Abs. 1 StGB).



Spruchkörper: Strafkammer, Einzelrichter

Sprache: Italienisch
29.09.2026 - 09:30, Verhandlungsbeginn

Ort: I Gerichtssaal
Fall: SK.2026.4

Art der Delikte

Hauptverhandlung in der Strafsache der Bundesanwaltschaft gegen A. wegen Unterstützung einer terroristischen Organisation (Art. 260ter Abs. 1 lit. a Ziff. 2 i.V.m. lit. b StGB) sowie Widerhandlung gegen Art. 2 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das Verbot der Gruppierungen «Al-Qaïda» und «Islamischer Staat» sowie verwandter Organisationen.



Bemerkungen

A. wird zusammengefasst vorgeworfen, die verbotene terroristische Organisation «Al-Qaïda» und deren syrischen Ableger «Jabhat al-Nusrah» und «Hay’at Thair al-Sham» von der Schweiz aus unterstützt zu haben. Die Unterstützungshandlungen sollen in der Verbreitung von Propagandamaterial im Zeitraum vom 1. bis zum 15. März 2016 sowie durch Überweisungen von insgesamt 0.315360729 Bitcoins im Ankaufswert von total Fr. 3'658.15 im Zeitraum vom 20. Mai bis 2019 bis 19. Oktober 2021 bestanden haben.



Spruchkörper: Strafkammer, Einzelrichter

Sprache: Deutsch
05.10.2026 - 09:00, Verhandlungsbeginn
06.10.2026, Reservedatum
10.11.2026 - 16:00, Entscheidverkündung

Ort: I Gerichtssaal
Fall: SK.2025.22

Art der Delikte

Hauptverhandlung in der Sache Bundesanwaltschaft gegen A. wegen Geldwäscherei (Art. 305bis Ziff. 1 StGB).



Bemerkungen

A. wird vorgeworfen, zumindest am 19. Juli 2020 den Betrag von EUR 50'000.00 von Italien in die Schweiz transportiert und an ihrem Domizil aufbewahrt zu haben. Das Geld sei in drei Plastiksäcklein verpackt gewesen, welche in einem mit Wasser und Puder durchtränkten Stoff eingewickelt und in einer Tasche mit doppeltem Boden versteckt gewesen seien. Auf diesem Geld wurden Betäubungsmittelspuren gefunden, wobei gemäss Anklage A. gewusst haben soll, dass das Geld aus einem Verbrechen, insbesondere aus einer qualifizierten Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz, stammt.



Spruchkörper: Strafkammer, Einzelrichter

Sprache: Italienisch
07.10.2026 - 10:15, Verhandlungsbeginn

Ort: I Gerichtssaal
Fall: SK.2026.34

Art der Delikte

Hauptverhandlung in der Strafsache Bundesanwaltschaft gegen A. wegen qualifizierten politischen Nachrichtendienstes (Art. 272 Ziff. 1 i.V.m. Ziff. 2 StGB) und vorsätzlicher Ausübung einer Erwerbstätigkeit ohne Bewilligung im Sinne des Bundesgesetzes über die Ausländerinnen und Ausländer und über die Integration (Art. 115 Abs. 1 lit. c AIG).



Bemerkungen

A. wird vorgeworfen, von der Schweiz aus zwischen Juli 2018 und Mai 2019 insgesamt 59 Nachrichten mit politischen Inhalten mit Bezug zu einer militanten Gruppierung an einen ausländischen Geheimdienst und weitere ausländische sicherheitspolitische, staatliche Akteure übermittelt zu haben. In diesem Zusammenhang soll A. zwischen Ende März und Mitte April 2019 zudem mehrere Telefonanrufe an ein ausländisches Polizeidezernat getätigt und den zuständigen Beamten nicht offenkundige Informationen über diese Gruppierung resp. Mitglieder derselben mitgeteilt haben. Schliesslich wird A. zur Last gelegt, zwischen November 2019 und Februar 2020 in einem Restaurant gearbeitet zu haben, ohne über die für Asylsuchende nötige Arbeitsbewilligung verfügt zu haben.



Spruchkörper: Strafkammer, Kollegialgericht

Sprache: Deutsch
13.10.2026 - 10:15, Verhandlungsbeginn
13.10.2026, Voraussichtliche Urteilseröffnung

Ort: II Gerichtssaal
Fall: SK.2026.26

Art der Delikte

Hauptverhandlung in der Strafsache Bundesanwaltschaft und Privatklägerschaft B. gegen A. wegen Beschimpfung (Art. 177 StGB i.V.m. Art. 59 PBG).



Bemerkungen

A. wird vorgeworfen, er habe am 7. Dezember 2025 im Rahmen einer Fahrausweiskontrolle auf der Zugfahrt von Zürich Hauptbahnhof in Richtung Zürich Flughafen die SBB-Zugbegleiterin B. mit Worten beschimpft.



Spruchkörper: Strafkammer, Einzelrichter

Sprache: Deutsch
26.10.2026 - 10:00, Verhandlungsbeginn
I Gerichtssaal

27.10.2026, Entscheidverkündung
II Gerichtssaal

Fall: SK.2026.6

Art der Delikte

Hauptverhandlung in der Strafsache Bundesanwaltschaft gegen A. und B. wegen Unterstützung einer terroristischen Organisation (Art. 260ter Abs. 1 lit. a Ziff. 2 in Verbindung mit lit. b StGB) und unrechtmäßigen Bezugs von Leistungen einer Sozialversicherung oder der Sozialhilfe (Art. 148a Abs. 1 StGB).



Bemerkungen

A. und B. wird vorgeworfen, zwischen dem 22. Oktober 2021 und dem 4. Juni 2022 die terroristische Organisation «Islamischer Staat» sowie zwischen dem 5. November 2021 und dem 12. November 2021 die terroristische Organisation «Jabhat al-Nusra» durch die Verbreitung von Nasheeds unterstützt zu haben. B. wird zudem vorgeworfen, zwischen Oktober 2013 und dem 15. August 2025 unrechtmässig Leistungen der Sozialhilfe bezogen zu haben, indem sie eine Erwerbstätigkeit sowie Änderungen ihrer persönlichen oder familiären Situation nicht gemeldet haben soll.



Spruchkörper: Strafkammer, Einzelrichter

Sprache: Französisch
10.11.2026 - 14:00, Entscheidverkündung

Ort: I Gerichtssaal
Fall: SK.2025.21

Art der Delikte

Hauptverhandlung in der Strafsache Bundesanwaltschaft gegen A. wegen Beteiligung an oder Unterstützung einer kriminellen Organisation (Art. 260ter StGB), Hehlerei (Art. 160 StGB), Einführen, Erwerben, Lagern falschen Geldes (Art. 244 StGB i.V.m. Art. 250 StGB) sowie wegen Widerhandlung gegen das Waffengesetz (Art. 33 WG) und das Betäubungsmittelgesetz (Art. 19 BetmG).



Bemerkungen

A. wird vorgeworfen, sich ab 2001 bis Juli 2020 an der kriminellen Mafia-Organisation 'Ndrangheta beteiligt und diese unterstützt zu haben.

Konkret soll er in der Schweiz als Mitglied und Vertrauensperson für die Wahrung der Interessen der 'Ndrangheta tätig gewesen sein, indem er enge Beziehungen zu deren Führungskadern unterhalten und diesen sowohl bei der Ausführung illegaler als auch legaler Handlungen uneingeschränkte Unterstützung angeboten habe, um zu unrechtmässiger sowie rechtmässiger finanzieller und persönlicher Ziele der kriminellen Organisation beizutragen. Der Beschuldigte habe namentlich Befehle der Clanführung ausgeführt oder ausführen lassen, dieser sowie weiteren Clanmitgliedern logistische Unterstützung gewährt, Bargeldtransfers von der Schweiz nach Italien vorgenommen, in der Schweiz als Vermittler im Betäubungsmittelhandel agiert, den unerlaubten Handel mit Waffen und Munition gefördert, Personen für die Ausführung von Handlungen rekrutiert und Vermögenswerte, über die der Clan verfügt habe, verschleiert. Überdies wird dem Beschuldigten vorgeworfen, ein «Locale» der 'Ndrangheta unterstützt zu haben.

A. wird ferner vorgeworfen, im Rahmen illegaler Betäubungsmittelgeschäfte wiederholt Vorbereitungshandlungen vorgenommen zu haben, die darauf abzielten, anderen auf sonstige Weise Betäubungsmittel verschiedener Art zum Verkauf zu verschaffen; Waffen und Munition eingeführt, besessen, veräussert, Drittpersonen angeboten, nach Italien exportiert und seine Vermittlerdienste für deren Verkauf angeboten zu haben; gefälschte Banknoten eingeführt, gelagert und Drittpersonen angeboten zu haben, um diese in der Schweiz in Umlauf zu setzen, und bei der Veräusserung mindestens einer von ihm erworbenen oder ihm geschenkten Waffe behilflich gewesen zu sein, von der er gewusst habe oder hätte annehmen müssen, dass sie durch einen Dritten mittels einer Vermögensstraftat erlangt worden war.



Spruchkörper: Strafkammer, Kollegialgericht

Sprache: Italienisch
25.11.2026 - 09:00, Verhandlungsbeginn

Ort: II Gerichtssaal
Fall: SK.2026.29

Art der Delikte

Hauptverhandlung in der Strafsache Bundesanwaltschaft gegen A. wegen Unterstützung von zwei terroristischen Organisationen (Art. 260ter Abs. 1 lit. a Ziff. 2 i.V.m. lit. b StGB) und wegen mehrfachen Besitzes von Gewaltdarstellungen (Art. 135 Abs. 2 StGB).



Bemerkungen

A. wird vorgeworfen, die verbotene terroristische Organisation «Islamischer Staat» (IS) im Januar 2022 durch eine Überweisung finanziell unterstützt zu haben. Darüber hinaus soll er im Zeitraum von August 2023 bis März 2024 Propaganda für den IS betrieben haben, indem er Nachrichten, Bilder, Links und Videos verschickt habe, um zwei Personen von der IS-Ideologie zu überzeugen oder in ihrer Gesinnung zu bestärken. Aus demselben Grund soll A. im November 2023 eine Bilddatei der ebenfalls verbotenen terroristischen Organisation «Al-Qaïda» an eine Person versandt haben. Schliesslich wird A. der Besitz von fünfzehn Bildern und sechs Videoaufnahmen mit Gewalttätigkeiten gegen Erwachsene zur Last gelegt.



Spruchkörper: Strafkammer, Einzelrichter

Sprache: Deutsch