Akkreditierung

Journalistinnen und Journalisten, die regelmässig über die Rechtsprechung des Bundesstrafgerichts berichten, können beim Generalsekretariat ein schriftliches Gesuch um Akkreditierung einreichen. Das Gesuch kann sich auf die Berichterstattung zu einzelnen Prozessen beschränken.

Für das entsprechende Gesuch sowie die Akkreditierung gelten die Bestimmungen von Art. 11 ff. des Reglements des Bundesstrafgerichts über die Grundsätze der Information.