Akkreditierung

Journalistinnen und Journalisten, die regelmässig über die Rechtsprechung des Bundesstrafgerichts berichten, können beim Generalsekretariat ein schriftliches Gesuch um Akkreditierung einreichen.

Die Akkreditierung kann für alle Verfahren des Bundesstrafgerichts für die Dauer von vier Jahren oder während einer laufenden Vierjahresperiode für deren Rest erfolgen oder auf ein bestimmtes Verfahren beschränkt sein.

Um ein Akkreditierungsgesuch zu stellen, senden Sie bitte eine E-Mail an die Pressestelle (presse@bstger.ch) und geben Sie die Art der gewünschten Akkreditierung an (dauerhafte Akkreditierung oder Einzelakkreditierung).

Dem Gesuch um Akkreditierung sind ein Lebenslauf mit Foto, Geburtsdatum sowie Vor- und Nachname (wie im Ausweisdokument angegeben), eine Bestätigung des Arbeitgebers oder die Beschreibung der Tätigkeit als freiberufliche Journalistin oder als freiberuflicher Journalist, gegebenenfalls eine Kopie des Presseausweises und die E-Mail-Adresse beizulegen. Jede Änderung ist dem Gericht mitzuteilen (presse@bstger.ch).

Die akkreditierten Journalistinnen und Journalisten erhalten unter anderem vom Gericht:

  • Nach vorhergehender Anfrage eine Kopie der Anklageschrift; diese wird in der Regel 14 Tage vor Beginn der Hauptverhandlung zugestellt. Die Anklageschrift wird ausschliesslich für den persönlichen Gebrauch zugestellt. Sie darf nicht an andere Medienschaffende oder Dritte weitergeleitet oder auf andere Weise zugänglich gemacht werden.
  • Zugang zum Presseraum.
  • Nicht anonymisierte Dispositive der in öffentlichen Verhandlungen eröffneten Urteile.


Für das entsprechende Gesuch sowie die Akkreditierung gelten die Bestimmungen von Art. 11 ff. des Reglements des Bundesstrafgerichts über die Grundsätze der Information.