18.05.2022
Internationale Rechtshilfe in Strafsachen an Russland



Mit Entscheiden vom 13. und 17. Mai 2022 hat die Beschwerdekammer des Bundesstrafgerichts die Beschwerden gegen diverse Schlussverfügungen im Bereich der internationalen Rechtshilfe in Strafsachen an Russland gutgeheissen. In Anbetracht der festgestellten Verletzungen von Art. 2 der UN-Charta und der Missachtung des Budapester Memorandums vom 5. Dezember 1994 durch Russland, dessen Austritts aus dem Europarat sowie dessen Ausscheidens als Vertragspartei aus der Europäischen Menschenrechtskonvention ab dem 16. September 2022 sind die gesetzlichen und von der Rechtsprechung entwickelten Anforderungen im Bereich der internationalen Rechtshilfe nicht mehr vorhanden, um – selbst bei Abgabe von diplomatischen Garantien – darauf vertrauen zu können, dass Russland das internationale Recht, insbesondere mit Bezug auf die Menschenrechte, einhalten wird.

Die Entscheide sind noch nicht rechtskräftig und können beim Bundesgericht angefochten werden.

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Kontakt:
Bundesstrafgericht, Pressestelle, Tel. 058 480 68 68, E-Mail: presse@bstger.ch 





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