09.04.2013
Mediatrade – Entscheid der Beschwerdekammer (RR.2012.214)



Am 4. April 2013 hat das Bundesstrafgericht die Beschwerde einer amerikanischen Staatsbürgerin gutgeheissen und die Beschwerde von vier Gesellschaften teilweise gutgeheissen. Deren Konten waren seit Oktober 2005 gesperrt zufolge von Rechtshilfeersuchen der italienischen Behörden im Zusammenhang von Untersuchungen der Staatsanwaltschaft von Mailand betreffend die unrechtmässige Aneignung von Finanzmitteln der Gruppe Fininvest, nachmals Mediaset S.p.A., durch den Verkauf von ganz oder teilweise fiktiven Fernsehrechten oder von Fernsehrechten zu künstlich überhöhten Preisen an Gesellschaften der Gruppe selbst (sogenannter Fall Mediatrade). Das Gericht hat namentlich festgestellt, dass nach einem Beschluss vom 18. Oktober 2011 des Giudice per l'Udienza Preliminare (GUP) beim Gericht von Mailand, bestätigt von der Corte di cassazione am 18. Mai 2012, ein Teil der genannten Kontosperren nicht mehr gerechtfertigt erscheint. Aus diesem Grund hat das Gericht, unter Beachtung des Verfahrens, welches das "Übereinkommen über Geldwäscherei sowie Ermittlung, Beschlagnahme und Einziehung von Erträgen aus Straftaten" vorsieht, die Sache an die Bundesanwaltschaft als ausführende Behörde zurückgewiesen, damit diese mit den italienischen Behörden Kontakt aufnimmt, um ihnen die Möglichkeit zu geben, sich in der Sache zu äussern. Für den Rest hat das Bundesstrafgericht die Aufrechterhaltung der Kontosperren bis zu einer Summe von USD 87'686'000 bestätigt. Gegen den Entscheid kann Beschwerde ans Bundesgericht in Lausanne erhoben werden.

Das BStGer verweist für weitere Informationen auf die beigelegten Entscheide; weitergehende Auskünfte werden nicht erteilt.





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