29.02.2012
Quatur – Verfügung der Strafkammer (SK.2011.23)



Mit Verfügung vom 28. Februar 2012 hat die Strafkammer des Bundesstrafgerichts im Verfahren SK.2011.23 entschieden, dass wesentliche Unregelmässigkeiten im Hinblick auf die Teilnahmerechte der Verteidigung bei Einvernahmen von Belastungszeugen im Rahmen der Hauptverhandlung nicht geheilt werden können, sondern weitere Untersuchungshandlungen der Bundesanwaltschaft erfordern, wie sie die neue Strafprozessordnung für solche Fälle vorsieht.




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