05.04.2006
Neue Verurteilung für Peter Friederich (SK.2006.1)



Infolge des Urteils des Bundesgerichts vom 24. Februar 2006 hat das Bundesstrafgericht an der Sitzung vom 4. April 2006 die gegen Peter Friederich zu verhängende Strafe neu festgesetzt und ihn zu einer Zuchthausstrafe von drei Jahren und drei Monaten verurteilt.





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