Terrorismusbekämpfung
Das Bundesstrafgericht fällt ein Urteil betreffend Verstösse gegen das Bundesgesetz über das Verbot der Gruppierungen «Al-Qaïda» und «Islamischer Staat» sowie verwandter Organisationen.
Die Strafkammer des Bundesstrafgerichts fällte am 20. Juli 2021 ein Urteil gegen A. und B., beide wohnhaft im Kanton Genf. Ihnen wurde vorgeworfen, die Absicht gehegt zu haben, sich dem Islamischen Staat (IS) anzuschliessen, nachdem sie sich dessen Ideologie angeeignet hatten. Die beiden Beschuldigten hatten sich im Oktober, respektive Dezember 2015, in die Türkei begeben. Der erste Beschuldigte, ein schweizerisch-tunesischer Doppelbürger, hatte in Istanbul in einem safe house, in dem Ausreisewillige beherbergt wurden, auf seinen Komplizen gewartet. Sodann sind beide in Richtung Südtürkei aufgebrochen, von wo sie das syrisch-irakische Kriegsgebiet erreichen würden. Hiervon wurden sie jedoch von den türkischen Behörden abgehalten, die sie in die Schweiz zurückschafften.
Das Bundesstrafgericht sprach A. und B. schuldig wegen Verstosses gegen das Bundesgesetz über das Verbot der Gruppierungen «Al-Qaïda» und «Islamischer Staat» sowie verwandter Organisationen. Es verurteilte A. zu einer teilbedingten Freiheitsstrafe von 30 Monaten, hiervon 18 bedingt, bei einer Probezeit von 4 Jahren. Das Gericht ordnete Bewährungshilfe an. A. hat zudem bestimmte Bewährungsauflagen zu erfüllen.
B. verurteile das Gericht zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 22 Monaten bei einer Probezeit von 3 Jahren.
Die schriftliche Urteilsbegründung folgt. Sowohl A. als auch B. können Berufung gegen das Urteil erklären.
Für weitere Einzelheiten wird auf das Urteilsdispositiv verwiesen.
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Bundesstrafgericht, Pressestelle, Tel. 058 480 68 68, E-Mail: presse@bstger.ch