Auf Grund der aktuellen Gefahrenlage, bedingt durch die Verbreitung des Coronavirus und deren Folgen für die sanitäre Situation, insbesondere auch im Tessin, hat das Gericht beschlossen, einen Teil des Prozesses zur Wahrung der Sicherheit und Gesundheit der zahlreichen aus Afrika anreisenden Teilnehmer auf einen späteren Zeitpunkt zu vertagen. So werden vom 3. bis 11. Dezember zuerst die Behandlung der Vorfragen sowie die Einvernahme des Beschuldigten stattfinden. Die Fortsetzung des Prozesses wird sodann nächstes Jahr zu einem demnächst festzulegenden Zeitpunkt stattfinden. Aus Gründen der Effizienz und Sicherheit führt das Gericht seine Bemühungen zur Durchführung der Einvernahmen mindestens eines Teils der Prozessteilnehmer via Videokonferenz dank der wertvollen Unterstützung des EDA, in Afrika stationierter Schweizer Diplomaten sowie der Behörden des Landes, deren Territorium für eine Durchführung der Einvernahmen in Frage käme, weiter. Auf diese Weise könnte den sanitären und logistischen Problemen begegnet werden, die mit einer Reise in die Schweiz durch die Privatklägerschaft und die Zeugen einhergingen.
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