Das Bundesstrafgericht wurde am 24. Juni 2009 kurzfristig mittels Medienmitteilung über den Beschluss des Bundesrats hinsichtlich der Verwendung der nachträglich aufgetauchten Aktenkopien informiert. Die I. Beschwerdekammer als fachliche Aufsichtsbehörde zeigt sich in einem an die Vorsteherin des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements (EJPD) gerichteten Schreiben nicht damit einverstanden, dass ein Teil der Akten durch Platzhalter ersetzt und anschliessend vernichtet werden soll. Sie verlangt ausdrücklich, dass auch diese Akten bis zum Abschluss des Strafverfahrens aufbewahrt werden, um bei Bedarf unter Ergreifung der erforderlichen Massnahmen den Zugang zu den vollständigen Akten gewährleisten zu können. Sie weist darauf hin, dass es durchaus sein kann, dass die vorgesehenen Platzhalter für die Abwicklung eines korrekten Verfahrens nicht zu genügen vermögen. Die I. Beschwerdekammer erwartet deshalb, dass die mögliche Vorgehensweise mit dem zuständigen Untersuchungsrichter und nötigenfalls mit ihr abgesprochen wird. Zudem hat sie ihrer Erwartung Ausdruck verliehen, dass zumindest vorläufig von jeglicher Vernichtung von Akten abgesehen wird.