12.08.2008
Rücktritt des eidgenössischen Untersuchungsrichters Paul Perraudin
Der eidgenössische Untersuchungsrichter Paul Perraudin hat seinen Rücktritt per 31. Oktober 2008 erklärt. Er wurde in die Privatwirtschaft zu neuen Funktionen berufen.
Nach seiner Wahl durch das Bundesgericht übernahm Paul Perraudin seine Funktion im Juni 2002 und ist seither Stellvertreter des leitenden eidgenössischen Untersuchungsrichters und Leiter der Zweigstelle des eidgenössischen Untersuchungsrichteramts in Genf.
Das Bundesstrafgericht dankt ihm bereits jetzt für seinen wertvollen Einsatz, in all diesen Jahren zugunsten der eidgenössischen Justiz.