Strafkammer

Die Strafkammer beurteilt erstinstanzlich Strafsachen, welche die schweizerische Strafprozessordnung in den Artikeln 23 und 24 ausdrücklich der Gerichtsbarkeit des Bundes unterstellt; im Unterschied zur grundsätzlichen Zuständigkeit der Kantone für die Strafverfolgung. Man spricht in diesem Zusammenhang auch von sogenannten Bundesstrafsachen. Dabei handelt es sich namentlich um Verbrechen und Vergehen gegen Bundesinteressen (gewisse Straftaten von oder gegen Bundesbeamte, gegen eidgenössische Institutionen oder völkerrechtlich geschützte Personen, Korruptionsdelikte etc.), oder etwa um Sprengstoffdelikte sowie um Fälle von Wirtschaftskriminalität, organisiertem Verbrechen und Geldwäscherei mit interkantonalem oder internationalem Bezug.


Zusätzlich beurteilt die Strafkammer als erste Instanz strafbare Handlungen gemäss diversen weiteren Bundesgesetzen, wie beispielsweise dem Luftfahrtgesetz, dem Kernenergiegesetz, den Finanzmarktgesetzen oder dem Kriegsmaterialgesetz. Beispielhaft kann etwa die Übertragung von Immaterialgütern oder Know-how zur Herstellung von Kriegsmaterial an Personen im Ausland genannt werden.


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Verhandlungen

Unter folgendem Link finden Sie die Termine der kommenden Verhandlungen der Strafkammer: https://www.bstger.ch/it/dibattimenti/date-dei-dibattimenti.html


Formulare

Merkblatt für die Erstellung der Honorarnote der amtlichen Verteidiger bei der Strafkammer des Bundesstrafgerichts (PDF)


Nummerierung der Geschäfte am Bundesstrafgericht (PDF)


Kontakt

Bundesstrafgericht

Strafkammer

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CH-6500 Bellinzona

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