FAQ - Häufig gestellte Fragen
Juristisches Praktikum und Bewerbungen
Rechts- oder Verfahrensfrage
Ich finde einen Entscheid nicht in der Entscheiddatenbank. Was kann ich tun?
Antrag auf Erteilung einer Apostille
Teilnahme an Verhandlungen
Berufung / Beschwerde / elektronische Korrespondenz
Anfragen zu Geschäften
Ich bin Journalist und möchte mich akkreditieren lassen. Was muss ich tun?
- Journalisten können für einzele Prozesse oder langfristig akkreditiert werden. Um eine Akkreditierung zu beantragen, senden Sie bitte eine E-Mail (oder einen Brief) an die Pressestelle (presse@bstger.ch) und geben Sie die Art der gewünschten Akkreditierung an. Dem Antrag sind ein Lebenslauf mit Foto, eine Bestätigung des Arbeitgebers oder die Beschreibung der Tätigkeit als freiberuflicher Journalist, gegebenenfalls eine Kopie des Presseausweises und die E-Mail-Adresse beizufügen.
- Jede Änderung der Akkreditierung ist dem Gericht mitzuteilen (presse@bstger.ch).
Ich bin akkreditierter Journalist und stehe vor einem Stellenwechsel. Was muss ich mitteilen?
Ich bin Journalist und hätte gerne eine Anklageschrift. Wie gehe ich vor?
- Nach vorhergehender Anfrage, erhalten die akkreditierten Journalistinnen und Journalisten vom Gericht eine Kopie der Anklageschrift; diese wird in der Regel vierzehn Tage vor Beginn der Hauptverhandlung zugestellt.
- Das Gericht versendet die Anklageschriften nicht automatisch an akkreditierte Journalisten.
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