Bekanntgabe der Beschaffungen ab 50'000 Franken

Gemäss Artikel 27 der Verordnung über das öffentliche Beschaffungswesen (VöB) müssen die Vergabestellen des Bundes mindestens einmal jährlich in elektronischer Form über vergebene Aufträge mit einem Wert von mindestens 50'000 Franken informieren.

Auf dieser Seite veröffentlicht das Bundesstrafgericht eine Liste der konkret erfassten Beschaffungen, die sich aus Verträgen und Bestellungen in den vergangenen Jahren ergeben haben:

Verträge 2023 ab 50000 Franken

Für weitere Informationen wird auf die Webseite der Beschaffungskonferenz des Bundes verwiesen.