06.06.2023 - 08:30, Verhandlungsbeginn
21.06.2023, Reservedatum

Ort: I Gerichtssaal
Fall: SK.2022.30

Art der Delikte

Hauptverhandlung in der Strafsache Bundesanwaltschaft und Privatklägerschaft gegen A. wegen ungetreuer Amtsführung (Art. 314 StGB), ungetreuer Geschäftsbesorgung (Art. 158 Ziff. 1 StGB), Ausnützens von Insiderinformationen (Art. 40 Abs. 1 aBEHG bzw. Art. 154 Abs. 1 FinfraG) sowie eventualiter Verstosses gegen Art. 76 Abs. 6 und 7 aBVG.



Bemerkungen

A. wird vorgeworfen, im Rahmen seiner Tätigkeit als Portfoliomanager bei einer kantonalen Pensionskasse, unter Verletzung insbesondere seiner Sorgfalts-, Treue-, Offenlegungs-, Rechenschafts- sowie Herausgabepflichten sowie des Verbots des Front Runnings, seine vorab privat platzierten Kauf- und Verkaufsaufträge von Aktien etc. mit denjenigen abgestimmt zu haben, die er in der Folge auf Namen und Rechnung der Pensionskasse tätigte. Durch den auf diese Weise abgestimmten Handel habe A. von 2008 bis 2018 für sich persönlich einen Gewinn in der Höhe von ca. 3 Millionen Franken erzielt, welcher der Fondsleitung bzw. der Pensionskasse zugestanden wäre.



Spruchkörper: Strafkammer, Kollegialgericht

Sprache: Deutsch
06.06.2023 - 13:45, Entscheidverkündung

Ort: II Gerichtssaal
Fall: SK.2022.2

Art der Delikte

Hauptverhandlung in der Strafsache Bundesanwaltschaft gegen A. wegen mangelnder Sorgfalt bei Finanzgeschäften und Melderecht (Art. 305ter StGB), Urkundenfälschung (Art. 251 Ziff. 1 StGB) und Widerhandlung gegen das Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer und über die Integration, (Täuschung der Behörden; Art. 118 Abs. 1 AlG) nach der Rückweisung an die Strafkammer des Bundesstrafgerichts durch das Bundesgericht (Entscheid 6B_838/2018) auf Grund der Gutheissung einer Beschwerde gegen den Entscheid der Strafkammer des Bundesstrafgerichts SK.2017.44 vom 29. Dezember 2017



Bemerkungen

Nach der Rückweisung der Sache durch das Bundesgericht (Entscheid 6B_838/2018) wird die Strafkammer zu prüfen haben, ob A. in Ausübung seiner beruflichen Tätigkeit Vermögenswerte Dritter, die sich ursprünglich auf der auf den Namen B. lautenden Kontobeziehung befanden, angenommen oder aufbewahrt hat bzw. geholfen hat, diese anzulegen oder zu übertragen, ohne mit der nach den Umständen gebotenen Sorgfalt die Identität des wirtschaftlich Berechtigten festzustellen. Die Strafkammer wird ebenfalls zu prüfen haben, ob sich A. der Urkundenfälschung in Bezug auf ein Formular A sowie der Beihilfe zur Täuschung der Behörden in Bezug auf den Aufenthaltstitel von C. strafbar gemacht hat. Schliesslich wird die Strafkammer erneut über Straffolgen, Massnahmen sowie Kosten- und Entschädigungsfolgen zu entscheiden haben.



Spruchkörper: Strafkammer, Kollegialgericht

Sprache: Italienisch
06.06.2023 - 15:00, Entscheidverkündung

Ort: II Gerichtssaal
Fall: SK.2022.3

Art der Delikte

Hauptverhandlung in der Strafsache Bundesanwaltschaft gegen A. nach der Rückweisung an die Strafkammer des Bundesstrafgerichts auf Grund einer durch das Bundesgericht (Entscheid 6B_917/2018) gegen den Entscheid der Strafkammer des Bundesstrafgerichts SK.2017.71 vom 27. März 2018 gutgeheissenen Beschwerde.



Bemerkungen

Nach der Rückweisung der Sache durch das Bundesgericht (Entscheid 6B_917/2018) hat die Strafkammer des Bundesstrafgerichts nach dem Freispruch vom Vorwurf der Geldwäscherei in zwei Anklagepunkten erneut über Straf-, Kosten- und Entschädigungsfolgen zu entscheiden. Ebenfalls wird die Strafkammer zu prüfen haben, ob A. zur Zahlung einer Ersatzforderung zu verpflichten ist oder ob eine solche Massnahme gegenüber Dritten anzuordnen ist.



Spruchkörper: Strafkammer, Kollegialgericht

Sprache: Italienisch
06.06.2023 - 15:45, Entscheidverkündung

Ort: II Gerichtssaal
Fall: SK.2022.4

Art der Delikte

Hauptverhandlung in der Strafsache Bundesanwaltschaft gegen A. betreffend Einziehung von Vermögenswerten nach der Rückweisung an die Strafkammer des Bundesstrafgerichts auf Grund einer durch das Bundesgericht (Entscheid 6B_842/2018) gegen den Entscheid der Strafkammer des Bundesstrafgerichts SK.2017.44 vom 29. Dezember 2017 gutgeheissenen Beschwerde.



Bemerkungen

Nach der Rückweisung der Sache durch das Bundesgericht (Entscheid 6B_842/2018) wird die Strafkammer zu entscheiden haben, ob gegen A. die Einziehung seines hälftigen Miteigentumsanteils an einer in Z. gelegenen Liegenschaft bzw. anderer mit der Liegenschaft verbundenen Vermögenswerte anzuordnen ist.



Spruchkörper: Strafkammer, Kollegialgericht

Sprache: Italienisch
19.06.2023 - 09:00, Verhandlungsbeginn
20.06.2023, Fortsetzung der Verhandlung

Ort: II Gerichtssaal
Fall: SK.2022.47

Art der Delikte

Bundesanwaltschaft und Eidgenössisches Finanzdepartement gegen A. wegen Verletzung der Meldepflicht (Art. 37 GwG).



Bemerkungen

A. wird vorgeworfen, es im Zeitraum vom 19. August 2013 bis 8. Juni 2016 unterlassen zu haben, die Meldestelle für Geldwäscherei (MROS) über die Existenz bestimmter Vermögenswerten in Kenntnis zu setzen obschon Verdacht auf deren kriminelle Herkunft bestanden habe.



Spruchkörper: Strafkammer, Einzelrichter

Sprache: Französisch
21.06.2023 - 13:00, Entscheidverkündung

Ort: I Gerichtssaal
Fall: SK.2023.18

Art der Delikte

Bundesanwaltschaft und Privatklägerschaft gegen A. wegen gewerbmässigen Betrugs (Art. 146 Abs. 2 StGB), versuchten gewerbsmässigen Betrugs (Art. 146 Abs. 2 StGB i.V.m. Art. 22 StGB), Geldfälschung (Art. 240 Abs. 1 StGB), In Umlaufsetzen falschen Geldes (Art. 242 Abs. 1 StGB), Geldwäscherei (Art.305bis Ziff. 1 StGB) sowie Erwerb und Konsum von Betäubungsmitteln (Art. 19a Ziff. 1 BetmG i.V.m. Art. 19 Abs. 1 BetmG).



Bemerkungen

A. wird vorgeworfen, zwischen November 2015 und Februar 2021, 128 Banknoten à CHF 200.--, 329 Banknoten à CHF 100.--, 37 Banknoten à CHF 50.-- sowie 8 Banknoten à CHF 20.-- im Gesamtwert von CHF 60'510.-- gefälscht zu haben. Im gleichen Zeitraum habe er 130 gefälschte Banknoten à CHF 200.--, 336 gefälschte Banknoten à CHF 100.--, 37 gefälschte Banknoten à CHF 50.-- sowie 8 gefälschte Banknoten à CHF 20.-- im Gesamtwert von CHF 61'610.-- über Geschäfte, Prostituierte und Dealer in Umlauf gesetzt. In Zusammenhang mit dem Vorwurf des in Umlaufsetzen falschen Geldes in Geschäften wird A. des gewerbsmässigen Betrugs, versuchten gewerbsmässigen Betrugs sowie der Geldwäscherei beschuldigt, da er die Entdeckung der Vermögenswerte vereitelt haben soll. In Zusammenhang mit dem Vorwurf des in Umlaufsetzen falschen Geldes über Prostituierte wird ihm gewerbsmässiger Betrug und versuchter gewerbsmässiger Betrug vorgeworfen. Des Weiteren wird ihm vorgeworfen, gegen das Betäubungsmittelgesetz verstossen zu haben, indem er zwischen Dezember 2020 und Februar 2021 Kokain erworben sowie konsumiert habe.



Spruchkörper: Strafkammer, Kollegialgericht

Sprache: Französisch
06.07.2023 - 10:00, Verhandlungsbeginn

Ort: II Gerichtssaal
Fall: SK.2021.19

Art der Delikte

Hauptverhandlung in der Strafsache Bundesanwaltschaft gegen A. wegen fahrlässiger Störung des öffentlichen Verkehrs (Art. 237 Ziff. 1 Satz 1 i.V.m. Ziff. 2 StGB).



Bemerkungen

A. wird vorgeworfen, er sei am 17. April 2019 bei einem Tandem-Gleitschirmflug aufgrund unsorgfältiger Flugvorbereitung aus einer Höhe von ca. 10 Metern abgestürzt.



Spruchkörper: Strafkammer, Einzelrichter

Sprache: Deutsch
04.08.2023 - 08:30, Verhandlungsbeginn

Ort: I Gerichtssaal
Fall: SK.2023.19

Art der Delikte

Bundesanwaltschaft gegen A. wegen Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte (Art. 285 Ziff. 1 StGB) sowie Beschimpfung (Art. 177 Abs. 1 StGB).



Bemerkungen

A. wird vorgeworfen, am 17. Mai 2022 eine Zugbegleiterin während ihrer Tätigkeit tätlich angegriffen, bedroht und beschimpft zu haben.



Spruchkörper: Strafkammer, Einzelrichter

Sprache: Französisch