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14.01.2026 - 11:00, Verhandlungsbeginn 14.01.2026, Entscheidverkündung Ort: I Gerichtssaal |
Fall: SK.2025.54 Art der Delikte Hauptverhandlung im abgekürzten Verfahren in der Strafsache Bundesanwaltschaft und Privatklägerschaft gegen A. wegen Gefährdung durch Sprengstoffe und giftige Gase in verbrecherischer Absicht (Art. 224 Abs. 1 StGB), qualifizierten Diebstahls (Art. 139 Ziff. 1 i.V.m. Ziff. 3 Abs. 4 aStGB i.V.m. Art. 22 StGB), qualifizierter Sachbeschädigung (Art. 144 i.V.m. Abs. 3 aStGB) und Hausfriedensbruchs (Art. 186 StGB). Bemerkungen A. wird vorgeworfen, er habe zusammen mit einem Mittäter am 20. Dezember 2019 mit je einem Brecheisen und mit Sprengstoff den Bankomaten der Bank B. in Neftenbach/ZH aufgebrochen und den Barbetrag von Fr. 103'200 gestohlen. Durch die Tat sei ein Sachschaden von ca. 169'000 entstanden. Spruchkörper: Strafkammer, Einzelrichter Sprache: Deutsch |
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21.01.2026 - 09:30, Verhandlungsbeginn Ort: II Gerichtssaal |
Fall: SK.2025.37 Art der Delikte Hauptverhandlung in der Strafsache Bundesanwaltschaft und Eidgenössisches Finanzdepartement gegen A. wegen mehrfachen Erteilens falscher Auskünfte (Art. 45 FINMAG). Bemerkungen A. wird vorgeworfen, falsche Auskünfte an eine Selbstregulierungsorganisation erteilt zu haben, indem er in den Formularen für die Selbstdeklaration und den Revisionsberichten fälschlicherweise angegeben habe, dass gegen keine der in den von ihm beherrschten Gesellschaften tätigen Personen ein Straf- oder Verwaltungsverfahren geführt werde, obwohl gegen ihn ein Verwaltungsstrafverfahren geführt wurde, die schlussendlich in einer Verurteilung gemündet hat. Spruchkörper: Strafkammer, Einzelrichter Sprache: Italienisch |
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10.02.2026 - 09:00, Verhandlungsbeginn Ort: I Gerichtssaal |
Fall: SK.2025.17 Art der Delikte Hauptverhandlung (abgekürztes Verfahren) in der Strafsache Bundesanwaltschaft und Privatklägerschaft gegen A. wegen mehrfachen Inverkehrbringens falschen Geldes (Art. 242 Abs. 1 StGB i.V.m. Art. 250 StGB), mehrfacher Einfuhr und Lagerung falschen Geldes (Art. 244 Abs. 1 StGB i.V.m. Art. 250 StGB), wiederholten Betrugs (Art. 146 StGB, teilweise i.V.m. Art. 172ter StGB), versuchten Betrugs (Art. 146 StGB i.V.m. Art. 22 StGB), qualifizierter grober Widerhandlung gegen die Verkehrsregeln (Art. 90 Abs. 3 SVG) sowie mehrfachen Führens eines Motorfahrzeugs ohne Berechtigung (Art. 95 Abs. 1 lit. b SVG) und gegen B. wegen Inverkehrbringens falschen Geldes (Art. 242 Abs. 1 StGB i.V.m. Art. 250 StGB), Einfuhr und Lagerung falschen Geldes (Art. 244 Abs. 1 StGB i.V.m. Art. 250 StGB), versuchten Betrugs (Art. 146 StGB i.V.m. Art. 22 StGB), Gewaltdarstellungen (Art. 135 Abs. 1 StGB) und Pornografie (Art. 197 Abs. 5 und Ziff. 5 StGB). Bemerkungen A. wird vorgeworfen, zwischen dem 29. April 2023 bis zum 2. Mai 2023 bei mindestens zehn Gelegenheiten, teils als Täter, teils als Mittäter, gemeinsam mit B. bzw. mit einer Drittperson, vorsätzlich mindestens 150 gefälschte Banknoten à EUR 100.–, im Gesamtbetrag von EUR 15’000.– an verschiedenen Orten, namentlich in Geschäften sowie in Wechsel-/Reisebüros etc., in der Stadt Bern, als echt oder unverfälscht in Umlauf gebracht zu haben. Zudem wird ihm zur Last gelegt, bei einigen dieser Gelegenheiten Betrug und versuchten Betrug begangen zu haben. Im selben Zusammenhang wird ihm vorgeworfen, mindestens 175 gefälschte Banknoten à EUR 100.–, im Gesamtbetrag von EUR 17’500.–, in die Schweiz eingeführt und anschliessend gelagert zu haben, mit dem Zweck, diese in der Schweiz in Umlauf zu bringen. Überdies wird A. ein Geschwindigkeitsüberschreiten um 81 km/h auf der Autobahn sowie das wiederholte Führen eines Motorfahrzeugs auf Schweizer Gebiet trotz Entzugs des Führerausweises zur Last gelegt. B. wird vorgeworfen, am 2. Mai 2023 in Mittäterschaft mit A. mindestens 94 gefälschte Banknoten à EUR 100.–, im Gesamtbetrag von EUR 9’400.–, in einem Wechsel-/Reisebüro in der Stadt Bern als echt oder unverfälscht in Umlauf gebracht zu haben. In diesem Zusammenhang wird ihm ebenfalls versuchter Betrug zur Last gelegt. Weiter wird B. vorgeworfen, sich am 2. Mai 2023 von Turin (Italien) in die Schweiz begeben zu haben und dabei als Mittäter von A. mindestens 100 gefälschte Banknoten à EUR 100.–, im Gesamtbetrag von EUR 10’000.–, in die Schweiz eingeführt und anschliessend gelagert zu haben, mit dem Zweck, diese in der Schweiz in Umlauf zu bringen. Schliesslich wird B. zur Last gelegt, am 2. Mai 2023 aus Italien in die Schweiz mindestens drei Videodateien mit Darstellungen grausamer Gewalttätigkeiten sowie zwei Videos und eine Abbildung mit verbotener Pornografie eingeführt und gelagert zu haben. Spruchkörper: Strafkammer, Einzelrichter Sprache: Italienisch |