23.12.2024 - 10:15, Verhandlungsbeginn

Ort: I Gerichtssaal
Fall: CA.2024.25

Art der Delikte

Berufungsverhandlung; A. (Berufungsführer), gegen das Urteil der Strafkammer SK.2024.7 vom 29. Mai 2024 in der Strafsache Bundesanwaltschaft und Privatklägerschaft gegen A.  (Verfahren bei einer schuldunfähigen Person) wegen versuchter Nötigung (Art. 181 StGB i.V.m. Art. 22 StGB)



Bemerkungen

A. wird vorgeworfen, er habe am 2. Januar 2023 von der Schweiz aus versucht, die Redaktion einer Satire-Zeitschrift in Frankreich durch Androhung ernstlicher Nachteile zu nötigen, an ihrer journalistischen Praxis Änderungen vorzunehmen. Er habe namentlich die Absicht gehabt, die Redaktion dazu zu bewegen, künftig von der Veröffentlichung von Karikaturen des islamischen Propheten Mohammed abzusehen. A. soll laut Anklage im Zeitpunkt der Tat schuldunfähig gewesen sein. Mit Urteil SK.2024.7 vom 29. Mai 2024 hat die Strafkammer festgestellt, dass A. den Tatbestand der versuchten Nötigung im Sinne von Art. 181 i.V.m. Art. 22 Abs. 1 StGB erfüllt habe, hat für A. eine stationäre Massnahme nach Art. 59 StGB angeordnet und ihn für 5 Jahre des Landes verwiesen. Im Berufungsverfahren ficht A. einzig die Landesverweisung an.



Spruchkörper: Berufungskammer, Kollegialgericht

Sprache: Deutsch