23.09.2025 - 09:15, Verhandlungsbeginn

Ort: I Gerichtssaal
Fall: CA.2025.6

Art der Delikte

Berufungsverhandlung; A. (Berufungsführer) gegen das Urteil der Strafkammer des Bundesstrafgerichts SK.2024.31 vom 18. Dezember 2024 in der Strafsache Bundesanwaltschaft gegen A. wegen fahrlässiger Störung des öffentlichen Verkehrs (Art. 237 Ziffer 2 i.V.m. Ziffer 1 StGB) und fahrlässiger Gefährdung durch die Luftfahrt (Art. 90 Abs. 2 i.V.m. Abs. 1 LFG).



Bemerkungen

A. hat gegen das Urteil der Strafkammer des Bundesstrafgerichts SK.2024.31 vom 18. Dezember 2024 Berufung erklärt, mit dem er der fahrlässigen Störung des öffentlichen Verkehrs (Art. 237 Ziffer 2 i.V.m. Ziffer 1 StGB) und der fahrlässigen Gefährdung durch die Luftfahrt (Art. 90 Abs. 2 i.V.m. Abs. 1 LFG) schuldig gesprochen und zu einer (bedingten) Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je CHF 30.-- verurteilt worden war.



Spruchkörper: Berufungskammer, Kollegialgericht

Sprache: Italienisch
20.10.2025 - 08:30, Verhandlungsbeginn

Ort: II Gerichtssaal
Fall: CA.2025.4

Art der Delikte

Berufungsverhandlung in der Strafsache Bundesanwaltschaft und Eidgenössisches Finanzdepartement gegen A. und B. (Verwaltungsstrafverfahren) wegen Tätigkeit als Finanzintermediär ohne Bewilligung (Art. 44 FINMAG i.V.m. Art. 14 GwG).



Bemerkungen

A. und B. wurden mit Urteil SK.2024.37 vom 2. April 2025 der Tätigkeit als Finanzintermediär ohne Bewilligung gemäss Art. 44 Abs. 1 aFINMAG i.V.m. Art. 14 Abs. 1 aGWG schuldig gesprochen und mit einer Geldstrafe von 70 bzw. 80 Tagessätzen bestraft. Daneben wurde eine Ersatzforderung zugunsten der Eidgenossenschaft festgesetzt. A. und B. beantragen einen vollständigen Freispruch. Das EFD verlangt mit Anschlussberufung eine Ausdehnung des Deliktszeitraums und eine höhere Strafe.



Spruchkörper: Berufungskammer, Kollegialgericht

Sprache: Deutsch
28.10.2025 - 10:00, Verhandlungsbeginn

Ort: I Gerichtssaal
Fall: CA.2025.12

Art der Delikte

Berufungsverhandlung; A. (Berufungsführer) gegen das Urteil der Strafkammer des Bundesstrafgerichts SK.2024.45 vom 3. März 2025 in der Strafsache Bundesanwaltschaft und Privatklägerschaft gegen A. wegen Amtsmissbrauchs (Art. 312 StGB) und einfacher Körperverletzung (Art. 123 StGB).



Bemerkungen

A. hat gegen das Urteil der Strafkammer des Bundesstrafgerichts SK.2024.45 vom 3. März 2025 Berufung erklärt, mit welchem er des Amtsmissbrauchs (Art. 312 StGB) und der einfachen Körperverletzung (Art. 123 StGB) schuldig gesprochen worden war, weil er als Transportpolizist sein Amt missbraucht habe, indem er B. bei einer Kontrolle geohrfeigt und ihm dabei einfache Körperverletzungen zugefügt habe.



Spruchkörper: Berufungskammer, Kollegialgericht

Sprache: Italienisch
30.10.2025 - 09:30, Verhandlungsbeginn

Ort: II Gerichtssaal
Fall: CA.2025.11

Art der Delikte

Berufungsverhandlung; Bundesanwaltschaft (Berufungsführerin) gegen das Urteil der Strafkammer des Bundesstrafgerichts SK.2024.33 vom 7. Februar 2025 in der Strafsache Bundesanwaltschaft gegen A. wegen Gehilfenschaft zur Bestechung fremder Amtsträger (Art. 25 i.V.m. Art. 322septies StGB).



Bemerkungen

Die Bundesanwaltschaft hat gegen das Urteil SK.2024.33 vom 7. Februar 2025, mit dem A. freigesprochen wurde, Berufung erhoben. Die Bundesanwaltschaft wirft A. vor, an der Bestechung fremder Amtsträger beteiligt gewesen zu sein, die zwischen 2008 und 2014 im Zusammenhang mit dem Abschluss von öffentlichen Verträgen auf dem marokkanischen Markt zwischen der Firma B. und der Bank C. stattgefunden hat.



Spruchkörper: Berufungskammer, Kollegialgericht

Sprache: Französisch