13.06.2023 - 09:15, Verhandlungsbeginn 14.06.2023, Fortsetzung der Verhandlung 15.06.2023, Reservedatum Ort: I Gerichtssaal |
Fall: CA.2022.12 Art der Delikte Berufungsverhandlung; Bundesanwaltschaft (Berufungsführer) und B. (Berufungsführerin) sowie A. (Anschlussberufungsführer) gegen das Urteil der Strafkammer des Bundesstrafgerichts SK.2020.21 vom 15. Dezember 2021 in der Strafsache Bundesanwaltschaft gegen A. und B. wegen qualifizierter Geldwäscherei (Art. 305bis Ziff. 1 und 2 StGB) und Strafbarkeit des Unternehmens (Art. 305bis Ziff. 1 und 2 StGB i.V.m. Art. 102 Abs. 2 i.V.m. Abs. 1 und 3 StGB). Bemerkungen A. wird zusammengefasst vorgeworfen, als CEO der damaligen Bank B., im Zeitraum vom 16. Januar 2012 bis 10. Februar 2016 Vermögenswerte im Betrag von EUR 133 Mio. auf in- und ausländische Geschäftsbeziehungen transferiert zu haben und Zahlungen im Betrag von EUR 61 Mio. zum Erwerb von Luxusfahrzeugen und ausländischen Immobilien etc. zu Gunsten einer anderweitig verfolgten Drittperson vorgenommen zu haben. Die vorgenannten Vermögenswerte seien von jener Drittperson durch ungetreue Geschäftsbesorgung erlangt worden; Eine Tochtergesellschaft eines staatlichen Investitionsfonds habe durch die angebliche ungetreue Geschäftsbesorgung einen Schaden im Umfang von EUR 148 Mio. erlitten. A. habe gewusst, dass die Vermögenswerte kriminell erworben worden seien. Er habe sich damit der qualifizierten Geldwäscherei schuldig gemacht. Der ehemaligen Bank B. wird vorgeworfen, keine angemessene Funktionstrennung, keine unabhängige Compliance und keine wirksame Überwachung risikoreicher Geschäftsbeziehungen sichergestellt sowie kein wirksames und unabhängiges Kontrollsystem etabliert zu haben. Dadurch habe die Bank B. es dem Beschuldigten A. ermöglicht, die ihm vorgeworfenen Geldwäschereihandlungen zu begehen. Spruchkörper: Berufungskammer, Kollegialgericht Sprache: Deutsch |
29.06.2023 - 10:15, Verhandlungsbeginn Ort: I Gerichtssaal |
Fall: CA.2023.2 Art der Delikte Berufungsverhandlung; A. (Berufungsführer) gegen das Urteil der Strafkammer des Bundesstrafgerichts SK.2022.5 vom 8. November 2022 in der Strafsache Bundesanwaltschaft gegen A. wegen Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte (Art. 285 StGB) sowie rechtswidriger Aufenthalt (Art. 115 Abs. 1 lit. b AIG). Bemerkungen A. wird vorgeworfen, sich anlässlich einer Kontrolle durch drei Grenzwachtbeamte der Abnahme seiner Fingerabdrücke widersetzt zu haben. Als letztere ihn zu Boden geführt hätten, habe sich A. mit Fusstritten und Schlägen gewehrt. Hierbei habe er eine Verletzung der Beamten zumindest billigend in Kauf genommen. Gleichzeitig habe A. wissentlich und willentlich gegen die geltenden Aufenthaltsbestimmungen verstossen. Spruchkörper: Berufungskammer, Kollegialgericht Sprache: Deutsch |