Die Berufungskammer in Kürze
Die Berufungskammer entscheidet als zweite Instanz in Bundesstrafsachen über Berufungen gegen Urteile der Strafkammer, welche das Verfahren ganz oder teilweise abschliessen. Ausserdem entscheidet sie über Revisionsgesuche gegen rechtskräftige Urteile der Strafkammer und der Berufungskammer, Strafbefehle der Bundesanwaltschaft, nachträgliche richterliche Entscheide und Entscheide im selbstständigen Massnahmenverfahren.