06.06.2006
Ausserordentliche Überprüfung der Tätigkeit der Bundesanwaltschaft



Ausserordentliche Überprüfung der Tätigkeit der Bundesanwaltschaft.
Das Bundesstrafgericht und das Eidg. Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) werden als Aufsichtsbehörden eine ausserordentliche Überprüfung der Bundesanwaltschaft vornehmen. Diese betrifft einerseits fachliche Fragen und anderseits finanzielle und führungstechnische Aspekte.Aufgrund verschiedener interner und externer Vorwürfe an die Bundesanwaltschaft haben der Präsident der Beschwerdekammer des Bundesstrafgerichts, Emanuel Hochstrasser, und der Vorsteher des EJPD, Bundesrat Christoph Blocher, am 5. Juni 2006 vereinbart, im Rahmen ihrer fachlichen und administrativen Aufsichtsfunktion eine ausserordentliche Überprüfung der Tätigkeit der Bundesanwaltschaft vorzunehmen. Die Beschwerdekammer wird dabei unter anderem überprüfen, ob Anhaltspunkte für einen systematischen Einsatz widerrechtlicher Ermittlungsmethoden durch die Bundesanwaltschaft bestehen. Daneben wird im Verlaufe dieses Monats ein Bericht zu den Vorwürfen betreffend die geringe Anzahl der von der Bundesanwaltschaft erhobenen Anklagen abgeschlossen.




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