|
29.10.2025 - 10:30, Verhandlungsbeginn Ort: II Gerichtssaal |
Fall: SK.2025.33 Art der Delikte Hauptverhandlung in der Sache Bundesanwaltschaft gegen A. wegen mehrfachen Herstellens und mehrfachen Lagerns von Gewaltdarstellungen mit Erwachsenen sowie mit Minderjährigen (abgekürztes Verfahren). Bemerkungen A. wird vorgeworfen, er habe 160 Ton- und Bildaufnahmen mit grausamen Gewalttätigkeiten gegen Erwachsene sowie weitere 12 solcher Aufnahmen betreffend Minderjährige hergestellt und gelagert. Spruchkörper: Strafkammer, Einzelrichter Sprache: Deutsch |
|
03.11.2025 - 09:00, Verhandlungsbeginn 04.11.2025 - 09:00, Fortsetzung der Verhandlung Ort: I Gerichtssaal |
Fall: SK.2025.29 Art der Delikte Hauptverhandlung in der Sache Bundesanwaltschaft und Privatklägerschaft gegen A. wegen Beteiligung an einer terroristischen Organisation mit Ausübung eines bestimmenden Einflusses (Art. 260ter Abs. 1 lit. a Ziff. 2 und Abs. 3 StGB), Unterstützung einer terroristischen Organisation (Art. 260ter Abs. 1 lit. a Ziff. 2 in Verbindung mit Abs. 1 lit. b StGB), Bestechung fremder Amtsträger (Art. 322septies StGB), Geldwäscherei (Art. 305bis StGB), Begünstigung (Art. 305 Abs. 1bis in Verbindung mit Art. 101 Abs. 1 lit. d StGB), Urkundenfälschung (Art. 251 Ziff. 1 StGB), gewerbsmässigen Betrugs (Art. 146 Abs. 2 StGB) und Vergehens nach Art. 87 AHVG in Verbindung mit Art. 23 FamZG und gegen B. wegen Beteiligung an einer terroristischen Organisation (Art. 260ter Abs. 1 lit. a Ziff. 2 StGB), Unterstützung einer terroristischen Organisation (Art. 260ter Abs. 1 lit. a Ziff. 2 in Verbindung mit Abs. 1 lit. b StGB), Bestechung fremder Amtsträger (Art. 322septies StGB), Geldwäscherei (Art. 305bis StGB), Begünstigung (Art. 305 Abs. 1bis in Verbindung mit Art. 101 Abs. 1 lit. d StGB), Urkundenfälschung (Art. 251 Ziff. 1 StGB), gewerbsmässigen Betrugs (Art. 146 Abs. 2 StGB), versuchten gewerbsmässigen Betrugs (Art. 146 Abs. 2 StGB), Gewaltdarstellung (Art. 135 Abs. 1bis aStGB), Fahrens ohne Fahrzeugausweis, Bewilligung oder Haftpflichtverletzung (Art. 96 Abs. 2 SVG), unrechtmässigen Bezugs von Leistungen einer Sozialversicherung oder der Sozialhilfe (Art. 148a Abs. 1 StGB) und versuchter Widerhandlung gegen das Bundesgesetz über die obligatorische Arbeitsversicherung und die Insolvenzentschädigung (Art. 105 Abs. 1 AVIG in Verbindung mit Art. 22 StGB). Bemerkungen A. wird unter anderem vorgeworfen, der Verantwortliche des Schweizer Ablegers einer kosovarischen Terrororganisation und aktiv in der Leitung dieser Terrororganisation im Kosovo gewesen zu sein. A. hätte ab 2014 vor allem in der Region Genf und mit der Unterstützung von B. Handlungen zur Indoktrinierung, Finanzierung und Anwerbung von Neumitgliedern im Namen dieser Terrororganisation vorgenommen. A. und B. werden zudem verdächtigt, für die Ideologie der Terrororganisation Islamischer Staat propagandistisch tätig gewesen zu sein, dies im Rahmen ihrer regelmässigen Treffen, im Fall von B. auch auf individueller Ebene. A. und B. werden verdächtigt, mit obgenannten Handlungen die Terrororganisation Islamischer Staat unterstützt und gleichzeitig deren Gedankengut verbreitet zu haben. Im Rahmen der kosovarischen Terrororganisation hätten A. und B. einen nicht gebührenden Vorteil zugunsten eines oder mehrerer Mitglieder einer Justizbehörde finanziert und sich daran beteiligt. Sie hätten auch einem ehemaligen Mitglied derselben Organisation geholfen, aus dem Kosovo zu fliehen. Weiter wird A. und B. unter anderem vorgeworfen, verschiedene Delikte gegen das Vermögen zulasten mehrerer Privat- und Sozialversicherungen sowie zulasten der öffentlichen Hand verübt zu haben. Spruchkörper: Strafkammer, Kollegialgericht Sprache: Französisch |
|
04.11.2025 - 09:15, Verhandlungsbeginn 05.11.2025, Fortsetzung der Verhandlung Ort: II Gerichtssaal |
Fall: SK.2025.8 Art der Delikte Hauptverhandlung in der Strafsache Bundesanwaltschaft und Eidgenössisches Finanzdepartement gegen A. wegen mehrfacher Verletzung der Meldepflicht (Art. 37 GwG). (Neuentscheid auf Grund einer Rückweisung durch die Beschwerdekammer des Bundesstrafgerichts in der Sache BB.2024.51 vom 10. Februar 2025). Bemerkungen Aufgrund einer Rückweisung durch die Beschwerdekammer des Bundesstraferichts (BB.2024.51) hat die Strafkammer zu prüfen, ob A. der Meldestelle für Geldwäscherei (MROS) zwischen dem 1. Dezember 2012 bis zum 5. August 2016 geldwäschereiverdächtige Vermögenswerte im Zusammenhang mit dem malaysischen Staatsfonds 1MDB nicht gemeldet hat. Spruchkörper: Strafkammer, Einzelrichter Sprache: Deutsch |
|
10.11.2025 - 10:15, Verhandlungsbeginn 11.11.2025, Fortsetzung der Verhandlung Ort: I Gerichtssaal |
Fall: SK.2024.74 Art der Delikte Hauptverhandlung in der Strafsache Bundesanwaltschaft und Privatklägerschaft SBB AG gegen A. wegen ungetreuer Amtsführung (Art. 314 StGB) und Betrugs (Art. 146 StGB) und gegen B. wegen Gehilfenschaft zu ungetreuer Amtsführung (Art. 314 i.V.m. Art. 25 StGB), Betrugs (Art. 146 StGB) und mehrfachen Missbrauchs von Ausweisen und Schildern (Art. 97 Abs. 1 lit. b SVG). Bemerkungen Den Beschuldigten A., Mitarbeiter der SBB AG (nachfolgend: SBB), und B., Lieferant, wird unter dem Titel des Betrugs und der ungetreuen Amtsführung bzw. der Gehilfenschaft dazu vorgeworfen, im Rahmen einer Warenbestellung bei B. die SBB in Bereicherungsabsicht im Umfang von Fr. 66'881.70 am Vermögen geschädigt zu haben, indem sie einen Irrtum der SBB arglistig ausgenützt hätten, aufgrund dessen B. – im Wissen und mit Zustimmung von A. – gegenüber der SBB eine Bestellung von 50 Separatoren statt zu dem von B. offerierten Stückpreis von Fr. 23.50 (Gesamtpreis Fr. 1’265.50) zu dem von der SBB im internen Bestellsystem irrtümlicherweise falsch erfassten Stückpreis von Fr. 1'265.50 bestätigt habe. B. wird ausserdem mehrfacher Missbrauch von Ausweisen und Schildern vorgeworfen. Spruchkörper: Strafkammer, Einzelrichter Sprache: Deutsch |
|
27.11.2025 - 09:00, Verhandlungsbeginn 28.11.2025 - 09:00, Reservedatum Ort: II Gerichtssaal |
Fall: SK.2025.14 Art der Delikte Hauptverhandlung in der Strafsache Bundesanwaltschaft gegen A. und B. wegen Widerhandlung gegen das Güterkontroll- und das Kriegsmaterialgesetz (Art. 14 Abs. 1 GKG und Art. 33 Abs. 1 KMG). Bemerkungen In Bezug auf Kriegsmaterialien und «Dual-Use»-Güter, die von Deutschland über die Schweiz nach China transportiert und im Zeitraum von Juli 2015 bis Oktober 2017 an das Militärmuseum der chinesischen Volksrevolution geliefert worden sein sollen, wird B. vorgeworfen, gegenüber dem SECO Falschangaben gemacht zu haben. B.s Tochter A. wird vorgeworfen, gegenüber dem SECO falsche Angaben hinsichtlich der im Jahr 2019 auf derselben Transportroute nach China zu liefernden Güter gemacht zu haben. Spruchkörper: Strafkammer, Einzelrichter Sprache: Deutsch |
|
11.12.2025 - 08:30, Verhandlungsbeginn 12.12.2025, Entscheidverkündung Ort: I Gerichtssaal |
Fall: SK.2025.34 Art der Delikte Hauptverhandlung in der Strafsache der Bundesanwaltschaft und der Privatklägerschaft gegen A. wegen versuchten Mordes (Art. 112 i.V.m. Art. 22 und 7 StGB), mehrfacher qualifizierter Sachbeschädigung (Art. 144 Abs. 1 und Abs. 3 StGB), Gefährdung durch Sprengstoffe und giftige Gase in verbrecherischer Absicht (Art. 224 i.V.m. Art. 7 StGB) sowie verschiedener Widerhandlungen gegen das Strassenverkehrsgesetz, darunter mehrfaches Fahren in fahrunfähigem Zustand (Art. 91 Abs. 2 lit. a SVG) und mehrfaches Fahren ohne Berechtigung (Art. 95 abs. 1 lit. b SVG). Bemerkungen A. wird vorgeworfen, am 31. Januar 2023 in einem Wohnquartier an einem geparkten Motorfahrzeug seiner ehemaligen Geliebten B. eine von ihm zuvor beschaffte Splitterhandgranate mit gezogenem Sicherungssplint derart angebracht zu haben, dass diese beim Einsteigen aus ihrer Position gefallen, unter das Motorfahrzeug gerollt und dort nach wenigen Sekunden detoniert sei. B. habe das Fahrzeug unverletzt verlassen können, während die Splitter im Umkreis von bis zu 40 Metern grosse Schäden im Umfang von mehr als Fr. 56'000.-- verursacht hätten. A. habe dabei in der Absicht gehandelt, B. zu töten oder zumindest lebensgefährlich zu verletzen, bzw. er habe dies in Kauf genommen. Aufgrund der Nähe zum Detonationspunkt habe A. zudem für eine Vielzahl von Personen eine konkrete Gefahr für Leib und Leben sowie für fremdes Eigentum geschaffen. A. wird im Weiteren insbesondere vorgeworfen, am 27. März 2023 in angetrunkenem Zustand mit qualifizierter Blutalkoholkonzentration ein Motorfahrzeug gelenkt, beim Parkvorgang mit einem geparkten Motorfahrzeug kollidiert und den Unfallort ohne Schadensregulierung oder Meldung an die Polizei verlassen zu haben. Zudem soll er im Zeitraum vom 13. Januar 2023 bis zum 1. Februar 2024 diverse private sowie berufsmässige Sach- und Personentransporte, u.a. mit schweren Motorfahrzeugen, durchgeführt haben, obwohl ihm der Führerschein mit Verfügung vom 6. Januar 2023 entzogen worden war. Spruchkörper: Strafkammer, Kollegialgericht Sprache: Deutsch |