Generalsekretariat
Das Generalsekretariat steht der Gerichtsverwaltung vor und leitet die Dienste (Kanzlei, Finanzwesen, Personalwesen, Bibliothek, Informatik sowie Logistik & Sicherheit). Diese erbringen die für den Gerichtsbetrieb und die Rechtsprechung erforderlichen Dienstleistungen und stellen die Rahmenbedingungen sicher.
Das Generalsekretariat wird vom Generalsekretär sowie seiner Stellvertreterin geleitet. Der Generalsekretär hat mit beratender Stimme Einsitz in den Leitungsgremien, führt dort Protokoll und ist für die Vorbereitung und die Umsetzung der gefassten Beschlüsse zuständig.
Die Anstellung des Generalsekretärs oder der Generalsekretärin wie auch des Stellvertreters oder der Stellvertreterin obliegt dem Gesamtgericht auf Antrag der Verwaltungskommission.