16.03.2009
Geschäftsberichte 2008 – gemeinsame Medienmitteilung der eidgenössischen Gerichte



Im fünften Amtsjahr seit Aufnahme der Tätigkeit konnte das Bundesstrafgericht erneut einen weiteren Schritt vorwärts machen. In Bezug auf den Geschäftsgang ist insgesamt festzustellen, dass die Geschäftslast deutlich zugenommen hat. Bei der Strafkammer war dies namentlich auf den Umfang einzelner zur Anklage gebrachter Verfahren, im Bereich der internationalen Rechtshilfe in Strafsachen (II. Beschwerdekammer) auf die höhere Anzahl von Neueingängen zurückzuführen. Sodann waren auch bei den Beschwerden im Bereich der Strafrechtspflege (I. Beschwerdekammer) nach dem Rückgang im Vorjahr wieder spürbar mehr Neueingänge zu verzeichnen. Aufgrund mehrerer, sehr umfangreicher und damit arbeitsintensiver Verfahren, die von der Bundesanwaltschaft bei der Strafkammer zur Anklage gebracht worden sind, sah sich das Gericht im Sommer veranlasst, bei der Gerichtskommission des Parlaments drei zusätzliche Richterstellen, zwei französischsprachige und eine deutschsprachige, zu beantragen. Die Gerichtskommission hat dem Antrag entsprochen. Damit wird das Gericht im Verlaufe des sechsten Amtsjahres die anfänglich vom Gesetzgeber vorgesehene Mindestzahl von 15 Stellen erreichen.

Erfreulicherweise konnte beim Untersuchungsrichteramt, welches unter der administrati-ven und fachlichen Aufsicht des Bundesstrafgerichts steht, ein weiterer Abbau der – zum Teil mehrjährigen – Pendenzen um rund 20% erreicht werden, was vor allem auf den erneuten Rückgang der Neueingänge zurückzuführen ist. Die Anzahl der Erledigungen liegt nach 2007 wiederum über derjenigen der Neueingänge. Die durchschnittliche Anzahl hängiger Untersuchungen beträgt – ohne die vorläufig eingestellten – inzwischen rund 3,5 (Vorjahr 4) pro Untersuchungsrichter/in; dies muss als unterster Bereich einer angemessenen Auslastung bezeichnet werden. Immerhin erleichtert gerade die tiefe Zahl die Teambildung in umfangreichen Verfahren.

Sowohl beim Untersuchungsrichteramt als auch bei der Bundesanwaltschaft, welche unter der fachlichen Aufsicht der I. Beschwerdekammer stehen, sind weitere Fortschritte erkennbar. Die Ermittlungs- und Untersuchungstätigkeit ist letztlich auf die Beweisfüh-rung in Bezug auf einen Tatverdacht ausgerichtet und danach misst sich in erster Linie die Qualität der Verfahrensführung. Wenn die Strafverfolgungsbehörden in der Lage sind, innert angemessener Frist und mit angemessenem Aufwand einen Sachverhalt mit Anfangsverdacht zu klären, stellt dies in jedem Fall einen Erfolg dar, unabhängig davon, ob das Verfahren mit Einstellung oder Anklage, mit Freispruch oder Verurteilung endet. Das stetige Ziel muss sein, die Zeitspanne einer Verdächtigung entsprechend der Art und des Umfangs des Verfahrens angemessen zu beschränken.

Kontakt: Bundesstrafgericht, Mascia Gregori Al-Barafi, Generalsekretärin
Tel. 091 822 62 62, E-Mail: presse@bstger.ch

Geschäftsbericht 2008





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