20.12.2006
Wahl von Jacques Ducry zum ausserordentlichen eidgenössischen Untersuchungsrichter
Das Bundesstrafgericht hat am 19. Dezember 2006 Herrn Jacques Ducry zum ausserordentlichen Eidgenössischen Untersuchungsrichter für Voruntersuchungen in italienischer Sprache für die Dauer von einem Jahr (Arbeitspensum 50%) gewählt. Herr Ducry, mehrere Jahre als Staatsanwalt des Kantons Tessin tätig, arbeitet zurzeit als Anwalt. Er wird die neue Stelle am 1. Februar 2007 antreten.