02.12.2015
Medienmitteilung



Heute Morgen erschien in der Neuen Zürcher Zeitung ein Artikel zu dem beim Bundesstrafgericht hängigen sog. ISIS-Verfahren. Das Gericht erhielt in der Folge zahlreiche Presseanfragen zum Inhalt der Anklageschrift und zu weiteren Umständen des Verfahrens. Gemäss reglementarischer Praxis des Bundesstrafgerichts erhalten die akkreditierten Medienschaffenden die Anklageschrift für ein bestimmtes Verfahren auf schriftliches Ersuchen hin sieben Tage vor Eröffnung der mündlichen Verhandlung. Das Gericht macht vor der Verhandlungseröffnung keinerlei weitergehende Angaben zum Inhalt des Verfahrens und kommentiert den Inhalt der Anklageschrift nicht. Das Bundesstrafgericht wird sich auch in diesem Verfahren strikt an diese etablierte Praxis halten.





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