19.01.2009
Ermächtigung zur Strafverfolgung gegen ehemaligen eidgenössischen Untersuchungsrichter Ernst Roduner (GL.2008.6)



Untersuchungsrichter Ernst Roduner liess sich im Hinblick auf den Systemwechsel der Pensionskasse des Bundes per Ende Mai 2008 vorzeitig pensionieren. Er erklärte sich bereit, zwei pendente Voruntersuchungen ab 1. Juni 2008 als ausserordentlicher Untersuchungsrichter zum Abschluss zu bringen. Zu diesem Zweck wählte ihn das Bundesstrafgericht am 29. April 2008 für die Dauer vom 1. Juni bis 30. September 2008 mit Verlängerungsmöglichkeit als ausserordentlichen Untersuchungsrichter. Am 9. Juli 2008 erklärte Ernst Roduner seine Demission und verzichtete aus gesundheitlichen Gründen auf die Weiterführung der pendenten Verfahren. Das Bundesstrafgericht hat die Demission angenommen und seinerzeit darüber informiert.

Vorgängig war das Bundesstrafgericht von der Bundesanwaltschaft darüber orientiert worden, es bestehe der Verdacht, Ernst Roduner habe eine angeblich am 24. Juni 2008 per Fax erhaltene Drohung selber aufgegeben. Mit Rücksicht auf die Zuständigkeit der Bundesanwaltschaft für erste Ermittlungen sah das Gericht von einer Orientierung über diesen Verdacht zum damaligen Zeitpunkt ab. In der Zwischenzeit hat nun das Bundesstrafgericht ein Gesuch um Ermächtigung zur Strafverfolgung erhalten und diesem mit Entscheid vom 8. Januar 2009 entsprochen. Nachdem der Entscheid versandt und von den  Betroffenen  in Empfang genommen worden ist, ist für das Bundesstrafgericht als Wahl- und Aufsichtsbehörde der  Zeitpunkt gekommen, um der Öffentlichkeit über die weiteren Hintergründe des Ausscheidens konkrete Angaben zu machen. Diese können dem Entscheid vom 8. Januar 2009 entnommen werden.

Weitere Auskünfte können nicht erteilt werden.

GL.2008.6 





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