20.02.2006
Urteil i.S. Eidgenössische Technische Hochschule Lausanne (SK.2005.10)



Das Bundesstrafgericht hat in Sachen Eidgenössische Technische Hochschule Lausanne (ETHL) sein Urteil gefällt. Der Hauptangeklagte, ein ehemaliger Beamter der ETHL, wurde zu einer Zuchthausstrafe von zwei Jahren, zu einer Busse von Fr. 10'000.-- sowie zur Bezahlung einer Ersatzforderung von Fr. 156'400.-- an die Eidgenossenschaft verurteilt. Vier Angeklagte wurden zufolge Verjährung freigesprochen. Drei Angeklagte wurden zu bedingten Gefängnisstrafen von sieben bis drei Monaten verurteilt.




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