14.12.2005
Auflösung des Anstellungsverhältnisses mit Untersuchungsrichterin Monique Saudan



Das Bundesstrafgericht teilt mit: Das Bundesstrafgericht als Wahlbehörde für die Eidgenössischen Untersuchungsrichter hat beschlossen, das für die Amtsdauer 2003 bis Ende 2008 bestehende Anstellungsverhältnis mit der Eidgenössischen Untersuchungsrichterin, Frau Monique Saudan, mit sofortiger Wirkung aufzulösen. Der Hauptgrund für diese Massnahme bildete die unhaltbare Situation in Bezug auf die von ihr bearbeiteten Verfahren bzw. die ausstehenden Abschlüsse, insbesondere bei Haftfällen, sowie die sich daraus entwickelnde betriebliche Situation bezüglich Zusammenarbeit im Untersuchungsrichteramt. Mit von Bedeutung war auch, dass sie bereits in der vorangehenden Wahlperiode wegen schleppender Führung der Voruntersuchungen von der Anklagekammer des Bundesgerichts mehrfach schriftlich abgemahnt werden musste. Mit Rücksicht auf die laufende Amtsdauer wurde ihr eine Entschädigung in der Höhe von sieben Monatslöhnen ausgerichtet.




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